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Tochter 2 Jahre Krankenversicherung Vorsorgedingsbums

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    Tochter 2 Jahre Krankenversicherung Vorsorgedingsbums

    Hallo,
    mein Name ist Sara und ich habe bisher meine Steuer mit Elster gemacht. Doch jetzt mit dem Elsteronline sieht das alles anders aus und ich blick nicht mehr durch, auch weil ich nun eine Tochter habe.
    Ich möchte gerne meine private Steuererklärung und die für mein Gewerbe machen.
    Nun habe ich hier Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) und
    Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen, und da muss ich etwas eintragen , sagt das system.
    Was ist das? und könnte mir da jmd helfen?

    Danke euch

    #2
    Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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      #3
      Hallo L. E. Fant,
      danke dir

      und was für Beiträge?
      genau die, die ich an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung zahle?
      also 100%?
      Das darf ich da eintragen?

      Danke

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        #4
        Die Beiträge zur PKV und zur gesetzlichen Pflegeversicherung für dich musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen,

        Beiträge zur PKV für die Tochter sind in der Anlage Kind zu erfassen.

        Am einfachsten dürfte es sein, du nutzt bei Mein ELSTER den Bescheinigungsabruf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In der Bescheinigung Deiner Versicherung sollte eigentlich konkret stehen, was wo einzutragen ist.

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            #6
            Ichhabe hier nur einen Zettel der BKK, auf dem steht, dass ich 50 Euro erstattet bekommen habe.
            Sonst nichts.
            Ich sollte da nochmal nachfragen..

            Danke

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              #7
              Ich habe hier nur einen Zettel der BKK, auf dem steht, dass ich 50 Euro erstattet bekommen habe. Sonst nichts.
              Im ersten Beitrag schreibst du etwas von Beiträgen zu privaten Krankenversicherungen, welche Krankenkasse meinst du mit BKK ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Charlie,

                da habe ich das kopiert, was bei mir rot blinkt. Da will Elster Online, dass ich was eintrage.
                Ich bin bei der Krones BKK .

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                  #9
                  Ich bin bei der Krones BKK .
                  Das ist eine gesetzliche Krankenkasse, keine Privatversicherung. Die Beiträge müssten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung kommen,

                  eine Beitragserstattung müsstest du in Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, was sich aber aus dem Zettel ergeben müsste.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Deswegen Frage ich, ich habe keine Zettel und weiß eben nicht, wieviel ich wo eintragen muss.

                    Kommentar


                      #11
                      Deswegen Frage ich, ich habe keine Zettel und weiß eben nicht, wieviel ich wo eintragen muss.
                      Vorher hast du aber geschrieben:
                      Ich habe hier nur einen Zettel der BKK, auf dem steht, dass ich 50 Euro erstattet bekommen habe.
                      Was stimmt jetzt ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        ja auf dem zettel steht, dass ich 50 euro wegen des bonmusprogramm zurück bekommen, aber mehr nicht.
                        muss ich jetzt diese 50 euro in der vorsorgedings eintragen?
                        was hat das denn mit den Beiträgen zu tun.
                        Ich dachte ich muss den Betrag , den ich der Krankenkasse zahle irgendwo eintragen

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                          #13
                          Ich dachte ich muss den Betrag , den ich der Krankenkasse zahle irgendwo eintragen
                          Den musst du nicht irgendwo eintragen, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand. Du schreibst oben etwas von einem Gewerbe.

                          Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, gehören die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in die Zeilen 16 und 18 der

                          Anlage Vorsorgeaufwand, bei Arbeitnehmern in die Zeilen 11 und 13.

                          50,00 € aus einem Bonusprogramm muss man nach meiner Kenntnis neuerdings nicht mehr angeben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            okay ich schreibe glaub ich mal ausführlicher.
                            ich bin angestellt und gesetzlich versichert.
                            ich trage den Arbeitnehmerbetrag, den ich an die krankenkasse gezahlt habe in die anlage vorsorgeaufwand.das ist mir klar um das ghet es mir nicht.
                            Ichhabe irgendwo gelesen, dass einen Teil der Krankenkasse beiträge zusätzlich für/mit/durch meine Tochter irgendwo eintragen muss

                            gewerbe ist nebenbei

                            diese 50 euro Rückzahlung, dafür gibt es auch einen Eintrag die nummer 14, oder?

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                              #15
                              Bei gesetzlich Pflichtversicherten sind (jüngere) Kinder beitragsfrei mitversichert, da muss bzw. kann nichts eingetragen werden,

                              ansonsten gibt es dafür extra Zeilen in der Anlage Kind. Beitragserstattungen tragen AN in die Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand ein,

                              das ist richtig. Allerdings handelt es sich nicht bei jedem Bonus um eine Beitragserstattung. Ob Daten an das Finanzamt gemeldet wurden,

                              ergibt sich aus der Mitteilung der Krankenkasse bzw. dem Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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