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    Fehler beim ESt Abschluß

    Hallo,
    ich habe schon mehrere Themen hier im Forum gelesen die das gleiche Problem hatten.
    Aber bei mir hilft nichts.
    Deshalb mache ich nochmal ein Thema auf.

    Ich kann meinen ESt nicht abschließen, da folgender Fehler auftritt:

    Gefundene Fehler und Konflikte
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Auf der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" wurden Angaben zur Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern getätigt. Dieses Angaben zur Einzelveranlagung sind nur zulässig, wenn auf dem Hauptvordruck ESt 1 A in Vordruckzeile 28 angegeben wird, dass es sich um eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern handelt.

    Gefundene Hinweise
    Hinweis Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde bei

    Anlage N die Kirchsensteuer "übernommen aus Bescheinigung"
    Anlage 1- Sonderausgaben KiSt "übernommen aus Bescheinigung"
    Summe - soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde - automatisch (Betrag auf den vollen Euro erhöht)
    KAP + KAP-BET wurde keine Kirchensteuer eingetragen

    Ich habe alle meine ESt gemeinsam veranlagt und möchte das auch so belassen.

    Was kann ich machen ?
    Wollte mit der Hotline telefonieren.....nach 1,5 Stunden Warteschleife aufgelegt.
    deshalb wende ich mich nun an Euch

    vielen Dank
    Gruß
    m

    #2
    Hallo,

    für welches Jahr erstellst du die erklärung?
    Falls für 2020 bist du im falschen Unterforum.
    Elsterformular gibt es nicht mehr ab 2020
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Warum machst du bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten Angaben in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung ?

      Dort dürfen bei einer Zusammenveranlagung allenfalls Beiträge zu Riesterverträgen erfasst werden, falls die Anlage AV ausgefüllt wurde.

      Du musst in der Anlage Sonderausgaben die Kirchensteuereinträge überprüfen. Da stehen geringere Beträge als in der Anlage N.

      Falls der Bescheinigungsabruf genutzt wurde und für beide Ehegatten Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen wurden, überschreibt

      eine Abruf den anderen. https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        hi,
        danke für eure schnelle Info.
        ja ich mache 2020
        sorry bin neu hier. wusste ich nicht.

        @charlie24:
        ich habe hier nicht die angaben gemacht.
        ich hatte den haken bei zusammenveranlagung ganz am anfang gemacht und nun möchte das programm den rausnehmen.

        Unbenannt.JPG
        KiSt in anlage sonderausgaben überprüft.....das passt.
        Bescheinigung nur für mich, für meine frau nicht, da 450€

        gruß
        m

        Kommentar


          #5
          Ich habe das Thema in das zutreffende Unterforum für Mein ELSTER verschoben.

          ich hatte den haken bei zusammenveranlagung ganz am anfang gemacht und nun möchte das programm den rausnehmen.
          Das ist nur ein Vorschlag, weil du die Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung ausgefüllt hast. In welchen Zeilen hast du denn dort

          etwas eingetragen ? Das ist bei einer Zusammenveranlagung regelmäßig falsch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            danke fürs verschieben :-)

            so wurde das automatisch ausgefüllt
            Unbenannt.JPG

            Kommentar


              #7
              Wenn der Wert in der Anlage Sonderausgaben mindestens so hoch ist, wie der Wert auf Seite 2 der Anlage N unter Summe Kirchensteuer

              (Zeilen 9 und 10), dann müsste das stimmen. Das musst du einfach kontrollieren.

              Der andere Fehler betrifft die Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                ok, da war tatsächlich in einem Feld eine Zahl eingetragen die da nicht hingehörte.
                thema erledigt
                kannst du mir sagen wo ich die monatlichen 450€ = 5400€ meiner Frau eintragen soll ? die zahlt ja keine Steuern ........

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Mahoni999 Beitrag anzeigen
                  die monatlichen 450€ = 5400€ meiner Frau
                  Ich unterstelle, dass es sich hierbei um Arbeitslohn handelt.

                  Wenn der vom Arbeitgeber pauschal besteuert wurde, dann hat der in der Steuererklärung nichts zu suchen. Wenn aber nach Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde und Deine Frau eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber bekommen hat, dann muss da in ihre Anlage N.

                  Kommentar


                    #10

                    ja, die unterstellung war richtig. ist arbeitslohn
                    aaah. ok danke. hatte ich bisher auch nie drin.....
                    kann ich deswegen auch keine fahrtkosten zur arbeit angeben oder ?
                    denn sobald ich die reinschreibe möchte das programm sofort einen arbeitslohn haben

                    Kommentar


                      #11
                      Bei einem pauschal versteuertem Minijob können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, also auch keine Entfernungspauschale.

                      Es ist aber im Ergebnis keineswegs ein Nachteil, dass die Einkünfte daraus in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden müssen.

                      Falls deine Frau aus dem Minijob Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, könntest du die in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        okidoki,
                        danke für Eure Hilfe.
                        Nächstes Mal gleich hier..... :-)
                        Bleibt gesund
                        gruß
                        m

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                          #13
                          HILFE !!!
                          Ich habe das gleiche Problem und bekomme die folgende Fehlermeldung:
                          "Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden)."
                          Die Anlagen KAP und KAP-BET habe ich nicht angerührt und ich habe sämtliche Kirchensteuer-Felder und die enthaltenden Beträge ein Dutzend mal abgeglichen und kontrolliert.
                          Trotzdem kommt immer wieder diese elende Meldung!
                          WAS MACHE ICH FALSCH ???

                          Kommentar


                            #14
                            WAS MACHE ICH FALSCH ???
                            Du musst die in der Anlage N auf Seite 2 erfassten Kirchenlohnsteuerabzüge mit den Einträgen der Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben abgleichen.

                            Die Einträge in der Anlage Sonderausgaben dürfen nicht geringer sein als die Summe aller Einträge in der/den Anlage/n N.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              welcher KiSt-Betrag steht in Anlage N und welcher in Sonderausgaben?
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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