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Abgabe von 2 EÜRs über MeinElster

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    Abgabe von 2 EÜRs über MeinElster

    Hallo,

    ich führe einen Betrieb und eine freiberufliche Tätigkeit, für die ich bisher zwei EÜRs abgegeben habe. Nun geht das in MeinElster nicht mehr. Ich habe für die freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt nie eine eigene Steuernummer bekommen. Außerdem habe ich die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt vor 2 Jahren als ruhend angezeigt, trotzdem immer eine EÜR mit o,oo € abgegeben.

    Zwei Fragen:
    1. Muss ich überhaupt für die freiberufliche Tätigkeit, die ruht, eine eigene EÜR abgeben, wenn Einnahmen und Ausgaben jeweils 0,00 € sind?
    2. Oder reicht es aus, wenn ich in der Anlage G einfach 2 Betriebe/Tätigkeiten angebe?

    Vielen Dank

    #2
    Pro Betrieb je eine Anlage EÜR.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard777,

      das habe ich versucht, aber bei der Erstellung der 2. EÜR meckert er, dass es schon eine EÜR 2020 gibt. Wie kann ich das denn machen?

      Vielen Dank

      LG

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        #4
        ... aber bei der Erstellung der 2. EÜR meckert er, dass es schon eine EÜR 2020 gibt. Wie kann ich das denn machen?
        Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Was wird denn genau beanstandet ? Dass du die gleiche Steuernummer verwenden willst ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich kann nicht mit der gleichen Steuernummer zwei EÜRs abgeben. Denn es kommt nur eine EÜR beim Finanzamt an. Die zweite überschreibt dann die erste sozusagen als Update. Oder sehe ich das falsch?

          LG

          Kommentar


            #6
            Die zweite überschreibt dann die erste sozusagen als Update. Oder sehe ich das falsch?
            Nach meinem Kenntnisstand überschreiben sich vermeintliche Dubletten nicht. Die werden zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.

            Dass es um unterschiedliche Betriebe geht, müsste dann schon erkannt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hi Charlie24,

              vielen Dank.

              Muss ich denn für eine ruhende freiberufliche Tätigkeit, die Einnahmen und Ausgaben 0,00 € und kein Betriebsvermögen hat, überhaupt eine eigene EÜR abgeben?

              LG

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                #8
                Muss ich denn für eine ruhende freiberufliche Tätigkeit, die Einnahmen und Ausgaben 0,00 € und kein Betriebsvermögen hat, überhaupt eine eigene EÜR abgeben?
                Das ist keine Thema der elektronischen Steuererklärung. Manche Finanzämter wollen die als Dokumentation dafür, dass der Betrieb nach wie vor ruht.

                Du könntest ja die Tätigkeit jederzeit wieder aufnehmen. Mit dem Gewerbe vermischen darf man eine freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht.

                Wenn du es genau wissen willst, musst du das mit deinem Finanzamt klären, für solche Fragen ist das Forum nicht die richtige Plattform.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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