Hallo,
ich habe von 09.2017 bis 02.2020 mein Masterstudium/Zweitstudium absolviert und die Kosten als Werbungskosten deklariert (Verlustfeststellung). Für 2017, 2018 und 2019 habe ich also einen Verlustvortrag angemeldet. Seit 08.2020 habe ich mit meinem ersten Job nach dem Studium angefangen, sodass für 2020 eine Einkommenssteuererklärung ansteht.
Fragen:
1. Ich habe in 2018 (ca 350€) und in 2019 (ca 1.000€) verdient und dafür einen Bescheid mit E-Tin erhalten. Dies muss ich nicht in der Verlusfeststellung angeben, richtig? Trage ich dann einfach nur "Null €" in Anlage N unter Bruttoarbeitslohn ein? Sonst erhalte ich durch MeinElster einen "Abbruch"-Hinweis...
2. Nun möchte ich auch meine Einkommensteuererklärung machen. Es wird mir aber nicht der Verlustvortrag aus 2017-2019 vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Müsste nicht theoretisch der Verlustvortrag automatisch abgezogen werden?
3. Muss ich erst warten bis mir die Steuerbescheide zu den Verlusvorträgen zugeschickt wurden, um den richtigen Verlustvortrag einzutragen oder kann ich die Einkommenssteuererklärung für 2020 schon abschicken?
Vielen Dank!
ich habe von 09.2017 bis 02.2020 mein Masterstudium/Zweitstudium absolviert und die Kosten als Werbungskosten deklariert (Verlustfeststellung). Für 2017, 2018 und 2019 habe ich also einen Verlustvortrag angemeldet. Seit 08.2020 habe ich mit meinem ersten Job nach dem Studium angefangen, sodass für 2020 eine Einkommenssteuererklärung ansteht.
Fragen:
1. Ich habe in 2018 (ca 350€) und in 2019 (ca 1.000€) verdient und dafür einen Bescheid mit E-Tin erhalten. Dies muss ich nicht in der Verlusfeststellung angeben, richtig? Trage ich dann einfach nur "Null €" in Anlage N unter Bruttoarbeitslohn ein? Sonst erhalte ich durch MeinElster einen "Abbruch"-Hinweis...
2. Nun möchte ich auch meine Einkommensteuererklärung machen. Es wird mir aber nicht der Verlustvortrag aus 2017-2019 vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Müsste nicht theoretisch der Verlustvortrag automatisch abgezogen werden?
3. Muss ich erst warten bis mir die Steuerbescheide zu den Verlusvorträgen zugeschickt wurden, um den richtigen Verlustvortrag einzutragen oder kann ich die Einkommenssteuererklärung für 2020 schon abschicken?
Vielen Dank!
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