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Verlustvortrag in ersten Einkommenssteuererklärung deklarieren

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    Verlustvortrag in ersten Einkommenssteuererklärung deklarieren

    Hallo,

    ich habe von 09.2017 bis 02.2020 mein Masterstudium/Zweitstudium absolviert und die Kosten als Werbungskosten deklariert (Verlustfeststellung). Für 2017, 2018 und 2019 habe ich also einen Verlustvortrag angemeldet. Seit 08.2020 habe ich mit meinem ersten Job nach dem Studium angefangen, sodass für 2020 eine Einkommenssteuererklärung ansteht.

    Fragen:

    1. Ich habe in 2018 (ca 350€) und in 2019 (ca 1.000€) verdient und dafür einen Bescheid mit E-Tin erhalten. Dies muss ich nicht in der Verlusfeststellung angeben, richtig? Trage ich dann einfach nur "Null €" in Anlage N unter Bruttoarbeitslohn ein? Sonst erhalte ich durch MeinElster einen "Abbruch"-Hinweis...

    2. Nun möchte ich auch meine Einkommensteuererklärung machen. Es wird mir aber nicht der Verlustvortrag aus 2017-2019 vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Müsste nicht theoretisch der Verlustvortrag automatisch abgezogen werden?

    3. Muss ich erst warten bis mir die Steuerbescheide zu den Verlusvorträgen zugeschickt wurden, um den richtigen Verlustvortrag einzutragen oder kann ich die Einkommenssteuererklärung für 2020 schon abschicken?


    Vielen Dank!

    #2
    Hallo,

    die erste Frage ist unverständlich. Die Erklärungen für 2018 und 2019 hast du doch schon gemacht, was willst du jetzt mit dem Lohn von damals?

    Zu 2.: Den Verlustvortrag zieht das Finanzamt ab.

    zu 3.: Du kannst 2020 abschicken (man könnte sogar 2019 erst viel später erklären, geht auch).

    Stefan

    PS: Richtig viel bringt der Verlustvortrag wahrscheinlich nicht.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Zitat von C.C.C. Beitrag anzeigen
      ich habe von 09.2017 bis 02.2020 ... die Kosten als Werbungskosten deklariert
      Was meinst Du damit? Hast Du für 2017 bis 2020 Steuererklärungen abgegeben? Sollte sich aus 2017 ein Verlust ergeben dann kann der vom Finanzamt vorgetragen werden.

      Zitat von C.C.C. Beitrag anzeigen
      Ich habe in 2018 (ca 350€) und in 2019 (ca 1.000€) verdient und dafür einen Bescheid mit E-Tin erhalten
      Beim ersten Lesen dachte ich Du hättest die Bescheide schon. Inzwischen glaub ich dass Du nur die Lohnsteuerbescheinigungen hast.

      Zitat von C.C.C. Beitrag anzeigen
      Trage ich dann einfach nur "Null €" in Anlage N unter Bruttoarbeitslohn ein?
      Was Du beim Bruttolohn angibst steht in Deiner Lohnsteuerbescheinigung.

      Zitat von C.C.C. Beitrag anzeigen
      Sonst erhalte ich durch MeinElster einen "Abbruch"-Hinweis
      Lies mal vor!

      Zitat von C.C.C. Beitrag anzeigen
      Müsste nicht theoretisch der Verlustvortrag automatisch abgezogen werden?
      Ja, das macht das Finanzamt dann. Du kannst ja scherzhalber mal Werbungskosten in Höhe des Verlusts eingeben, um eine korrekte Steuerberechnung zu haben. Musst das aber natürlich wieder löschen, bevor Du sendest.

      Zitat von C.C.C. Beitrag anzeigen
      3. Muss ich erst warten bis mir die Steuerbescheide zu den Verlusvorträgen zugeschickt wurden, um den richtigen Verlustvortrag einzutragen
      Nein. Du trägst ja auch den Verlust nirgends ein.

      Kommentar


        #4
        Danke erstmal für die schnellen & hilfreichen Antworten.

        Zu Frage 1: Ja, ich hatte die Verlustfeststellungen für 2017-2019 schon eingereicht. Habe aber in diesen den oben genannten Lohn nicht angeben, weil es bei <450€/Monat nicht Pflicht ist. War mir jetzt aber nicht sicher, ob das so richig ist/war.

        Zu Frage 2: "Abbruch-Hinweis:Anlage N: Es wurden keine Angben zum Arbeitslohn gemacht, aber Fahrtkosten bei den Werbungskosten eingetragen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben."











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          #5
          Habe aber in diesen den oben genannten Lohn nicht angeben, weil es bei <450€/Monat nicht Pflicht ist. War mir jetzt aber nicht sicher, ob das so richig ist/war.
          Wenn die Minijobs auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurden, wäre es falsch gewesen. Aber das bemerkt das Finanzamt ohnehin.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wäre es dann richtig, das Formular für 2018 und 2019 nochmal richtig auszufüllen und per MeinElster einzureichen? Oder wird es einfach nachgetragen?

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              #7
              Wäre es dann richtig, das Formular für 2018 und 2019 nochmal richtig auszufüllen und per MeinElster einzureichen?
              Wann hast du denn die Erklärungen für 2018 und 2019 abgegeben ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vorgestern.

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                  #9
                  Ok, dann macht eine korrigierte Übermittlung schon noch Sinn. Aber das musst du in den nächsten Tagen machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Okay, alles klar! So mache ich das! Vielen Dank für den Tipp & die Hilfe!

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