Hallo,
zum Sachverhalt: Letztes Jahr (2020) und bis März dieses Jahres (2021) habe ich aufgrund einer fehlenden Angabe der Haupt und Nebenarbeitgeber fälschlicherweise Lohnsteuer bezahlt (bei einem 450€ Minijob). Die fälschlicherweise bezahlte Lohnsteuer von diesem Jahr (2021) wurde mir bereits zurückerstattet, die vom letzten Jahr (2020) muss ich nun mithilfe einer Steuererklärung zurückholen.
In der Anlage N der Steuererklärung unter "Angaben zum Arbeitslohn" muss ich meine Steuerklasse angeben.
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2020 steht "Dem Lohnsteuerabzug wurden im letzten Lohnzahlungszeitraum zugrunde gelegt: Steuerklasse 6"
Steuerklasse 6, wegen dem schon eben erwähnten fehlenden Angabe der Haupt und Nebenarbeitgeber. (vermute ich)
Seit März dieses Jahres (2021) bin ich in der Steuerklasse 1, was natürlich richtig ist.
Nun zu meiner Frage:
Welche Steuerklasse muss ich in der Anlage N der Steuererklärung für 2020 angeben? Denn damals war ich ja (fälschlicherweise) in der Steuerklasse 6, obwohl ich meines Wissens nach eigentlich schon immer in der Steuerklasse 1 war? Oder bin rechtmäßig aufgrund meiner fehlenden Angabe in der Steuerklasse 6 gewesen und muss diese nun auch für 2020 angeben?
Hat diese Angabe der Steuerklasse Auswirkungen auf meine Steuerrückzahlung?
Ich danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
zum Sachverhalt: Letztes Jahr (2020) und bis März dieses Jahres (2021) habe ich aufgrund einer fehlenden Angabe der Haupt und Nebenarbeitgeber fälschlicherweise Lohnsteuer bezahlt (bei einem 450€ Minijob). Die fälschlicherweise bezahlte Lohnsteuer von diesem Jahr (2021) wurde mir bereits zurückerstattet, die vom letzten Jahr (2020) muss ich nun mithilfe einer Steuererklärung zurückholen.
In der Anlage N der Steuererklärung unter "Angaben zum Arbeitslohn" muss ich meine Steuerklasse angeben.
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2020 steht "Dem Lohnsteuerabzug wurden im letzten Lohnzahlungszeitraum zugrunde gelegt: Steuerklasse 6"
Steuerklasse 6, wegen dem schon eben erwähnten fehlenden Angabe der Haupt und Nebenarbeitgeber. (vermute ich)
Seit März dieses Jahres (2021) bin ich in der Steuerklasse 1, was natürlich richtig ist.
Nun zu meiner Frage:
Welche Steuerklasse muss ich in der Anlage N der Steuererklärung für 2020 angeben? Denn damals war ich ja (fälschlicherweise) in der Steuerklasse 6, obwohl ich meines Wissens nach eigentlich schon immer in der Steuerklasse 1 war? Oder bin rechtmäßig aufgrund meiner fehlenden Angabe in der Steuerklasse 6 gewesen und muss diese nun auch für 2020 angeben?
Hat diese Angabe der Steuerklasse Auswirkungen auf meine Steuerrückzahlung?
Ich danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
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