Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Restbuchwert Afa für verkauftes Anlagevermögen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Restbuchwert Afa für verkauftes Anlagevermögen

    Hallo,

    was trage ich in der Anlage AVEÜR den Verkauf von Musikequipment ein?

    Kaufpreis netto: 466,93 , August 2018
    Afa: 5 Jahre, pro jahr : 93,28 €

    Restbuchwert zu Beginn 2020: 334,25 €

    Verkauf April 2020 für netto 335,24 € (bereits gebucht in Veräußerung Anlagevermögen)

    Welchen Betrag trage ich als Restbuchwert im Kalenderjahr 2020 ausgeschiedenen Anlagegüter ein?

    so?: Afa 2020 4/12 x 93,28 € = 31,09 €

    Restbuchwert wäre folglich: 335,24 € - 31,09 € = 304,15 €?

    Ist der Abgang 303,15 €?

    Blicke da nicht ganz durch, danke im voraus!

    Bastian
    Zuletzt geändert von MrMoneypenny; 04.05.2021, 15:48.

    #2
    Für 2020 kannst Du ElsterFormular nicht mehr verwenden. Das Programm wird nicht mehr angeboten.

    Kommentar


      #3
      Ist der Abgang 304,15 €?
      Nachgerechnet habe ich es zwar nicht, es sieht aber richtig aus.

      Mit ElsterFormular wirst du das aber für 2020 nicht mehr erklären können, das Programm stand nämlich letztmals für 2019 zur Verfügung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Für 2020 kannst Du ElsterFormular nicht mehr verwenden. Das Programm wird nicht mehr angeboten.
        Meinte Elster Online und hier das Formular Anlage AVEÜR.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nachgerechnet habe ich es zwar nicht, es sieht aber richtig aus.

          Mit ElsterFormular wirst du das aber für 2020 nicht mehr erklären können, das Programm stand nämlich letztmals für 2019 zur Verfügung.
          Danke! Dann mache ich das so!

          Kommentar


            #6
            Ich habe das Thema in das richtige Unterforum verschoben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Die Restwertberechnung ist m.E. nicht unbedingt korrekt. Bei Unternehmen zumindest wird unterschieden, ob der Abgang (Übergang auf den Käufer) in der ersten oder zweiten Monatshälfte erfolgt ist. Bei Abgang bis einschl. 15.04.20 ist nur die anteilige AfA 01-03/20 zu berücksichtigen. Beim Abgang in der zweiten Monatshälfte muss zusätzlich die April-AfA vom Buchwert abgezogen werden.
              P.S.: Ich habe schon viele Anlagenabgänge (mittels SAP) gebucht
              Gruß be.assmann

              Kommentar


                #8
                Die Restwertberechnung ist m.E. nicht unbedingt korrekt. Bei Unternehmen zumindest wird unterschieden, ob der Abgang (Übergang auf den Käufer) in der ersten oder zweiten Monatshälfte erfolgt ist.
                Gesetzlich geregelt ist das nicht ! Die Abschreibung kann auch beim Verkauf aus Vereinfachungsgründen nach Monaten berechnet werden. Der Monat

                der Veräußerung darf dabei als voller Monat gerechnet werden. Steuerliche Auswirkungen hat das ohnehin nicht. Ob da mehr auf die AfA oder auf

                den Abgangswert entfällt, spielt doch unterm Strich keine Rolle.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X