Kleingewerbe - Umsatzsteuermeldung 2020

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Aha, alles klar

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  • Charlie24
    antwortet
    bis Akademische Arbeitsgemeinschaft bin ich gekommen - aber dann? das V?
    Die Abkürzung wird immer noch so verwendet, vielleicht haben die auch mal umfirmiert. Ich glaube, die Abkürzung steht für:

    Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag. Die gehören seit langem zu Wolters Kluwer Deutschland und geben die SteuerSparErklärung heraus.

    Die Steuersoftware steckt auch in den Programmen Quicksteuer und Taxman von Lexware.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    bis Akademische Arbeitsgemeinschaft bin ich gekommen - aber dann? das V?

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  • Charlie24
    antwortet
    AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung. Abbuchungsauftragsverfahren. Adeno-assoziierte Viren. Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung.
    Die Akademische Arbeits- und Verlagsgemeinschaft Mannheim müssen ELSTER-Profis als Herausgeber von Steuersoftware kennen.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung. Abbuchungsauftragsverfahren. Adeno-assoziierte Viren. Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung.

    ????

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  • Charlie24
    antwortet
    Na klar gibts Formulare für 2020:
    Bei denen die aav aber auch gleich dazu geschrieben hat:

    Seit dem Jahr 2011 muss die Umsatzsteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.
    Zwar kann das Finanzamt auf Antrag in ganz extremen Fällen auf die elektronische Abgabe verzichten, die Chance, dass der Antrag genehmigt wird, ist
    allerdings sehr gering. Eine Genehmigung kommt nur in Betracht, wenn es einem Steuerpflichtigen persönlich oder wirtschaftlich unzumutbar ist,
    die Voranmeldung elektronisch zu übermitteln - zum Beispiel weil der Steuerpflichtige keinen Computer hat und sich auch keinen leisten kann.

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  • crusader
    antwortet
    Halleluja, ich habs geschafft :-)

    Danke für eure Geduld :-)

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  • crusader
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das kannst du vergessen ! Du bist nämlich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Ein ausfüllbares Papierformular wirst du für 2020 nicht finden

    Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer darfst du nicht machen, ansonsten ist das alles ziemlich einfach.

    Die meisten Fehler sind auch verständlich kommentiert.
    Na klar gibts Formulare für 2020:
    https://www.steuertipps.de/steuererk...euererklaerung
    Wieso darf ich keine Angaben zur Besteuerung für Kleinunternehmer machen? Ich hab doch MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen?
    Leider ist das für mich überhaupt nicht verständlich kommentiert.
    Zuletzt geändert von crusader; 04.05.2021, 17:22.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich suche jetzt das Formular im Netz, fülle es aus und sende es klassisch als Papier.
    Das kannst du vergessen ! Du bist nämlich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Ein ausfüllbares Papierformular wirst du für 2020 nicht finden

    Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer darfst du nicht machen, ansonsten ist das alles ziemlich einfach.

    Die meisten Fehler sind auch verständlich kommentiert.

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  • crusader
    antwortet
    Vielen Dank für die Hilfe. Ich erhalte leider immer noch überall die Fehlermeldung. Ich suche jetzt das Formular im Netz, fülle es aus und sende es klassisch als Papier. Wenn dann was falsch ist, muss man eben gegen den allgemeinen Trend gehen und von Mensch zu Mensch spreche statt von Mensch zu Formular zu Mensch.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die aufsummierten Nettoumsätze gehören in Zeile 45 auf Seite 4 der Umsatzsteuererklärung.
    Auch die selbst berechnete Steuer muss dort eingetragen werden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Und um welche Erklärung geht's eigentlich? Du schreibst von Umsatzsteuererklärung und von Umsatzsteuermeldung!

    Soweit Du keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast musst Du davon ausgehen, dass es sich bei den Rechnungsbeträgen um Bruttobeträge handelt. Du errechnest also 100/116 davon als Nettoumsatz. Die aufsummierten Nettoumsätze gehören in Zeile 45 auf Seite 4 der Umsatzsteuererklärung. Die Dir in Rechnung gestellten, ausgewiesen, Umsatzsteuerbeträge trägst Du aufsummiert in Zeile 122 auf Seite 11 ein. Wenn es, wie gesagt, nicht um die Voranmeldung geht.

    Ok, wenn ich nochmal nach oben scrolle, es geht um die Jahreserklärung

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  • crusader
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du musst zuerst entscheiden ob Du für 2020 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Erst danach kann man Angaben über die richtige Eintragung machen.
    Hallo,

    da ich MwSt auf meinen Rechnungen an Kunden ausgewiesen habe, habe ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Du musst zuerst entscheiden ob Du für 2020 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Erst danach kann man Angaben über die richtige Eintragung machen.

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  • crusader
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ich formuliere meine Frage mal anders, vielleicht ist das für alle einfacher:

    Ich hatte 2020 Ausgaben, bei denen 333,22 EUR an MwSt ausgewiesen wurde. Einige Postdienstleistungen sind ohne MwSt.
    2020 habe ich auf meinen Rechnungen an Kunden insgesamt 227,84 EUR EUR an MwSt ausgewiesen.
    Alles je 16%.
    Wo muss ich diese zwei Zahlen in Elster (Umsatzsteuererklärung) eintragen, damit das Formular absendebereit ist?

    Vielen Dank, dass ihr mich auf dem Weg unterstütz :-)

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