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Ehefrau berufstätig, Ehemann Rentner - welche Veranlagung?

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    Ehefrau berufstätig, Ehemann Rentner - welche Veranlagung?

    Guten Tag,

    ich mache für meine Eltern die Steuererklärung und bin nun etwas am verzweifeln. Hier meine Frage:
    Meine Eltern sind verheiratet und haben eine Zusammenveranlagung in Elster online. Die waren bis auf die letzten 2 Jahre beide berufstätig und haben die Steuerklassen 4/4. im Jahr 2018 und 2019 war Vater in der Altersteilzeit und ist seit dem letzten Jahr komplett in Rente und kriegt um die 1000€. Meine Mutter hat das letzte Jahr noch normal gearbeitet und ist seit dem 01.02.2021 für 2 Jahre in der Altersteilzeit und danach in Rente. Bisher war mein Vater die Hauptperson in Elstern und meine Mutter als Ehegattin angegeben.
    Ich würde gerne wissen, wie ich jetzt am besten vorgehe, erstmal für das Jahr 2020.
    Die Eltern weiterhin in der Zusammenveranlagung lassen und für meinen Vater Anlage R ausfüllen?
    Oder in einem Formular lassen, aber Einzelveranlagung der Ehegatten angeben?
    Oder für jeden ein eigenes Formular ausfüllen?
    Oder komplett ein neues Profil für Elster registrieren?
    Und wäre es von Vorteil, ab diesem Jahr die Steuerklasse zu ändern?

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    #2
    Zunächst einmal im richtigen Unterforum weiterposten :-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Zunächst einmal im richtigen Unterforum weiterposten :-)
      Oh, bin neu hier, danke für den Tipp!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Zunächst einmal im richtigen Unterforum weiterposten :-)
        wie kann ich denn diesen Post hier löschen?

        Kommentar


          #5
          Für das Jahr 2020 kannst du ElsterFormular nicht mehr verwenden, damit wäre ein Vergleich zwischen Einzel- Und Zusammenveranlagung möglich.

          An der Personenreihenfolge darfst du bei einer Zusammenveranlagung nichts ändern, das ist so vorgegeben. Der Ehemann steht an erster Stelle.

          Die Anlage R musst du für deinen Vater immer ausfüllen, das hat nichts mit der Veranlagungsart zu tun.

          In der Webanwendung Mein ELSTER musst du bei einer Einzelveranlagung für jeden Elternteil jeweils eine eigene Erklärung anlegen.

          Wenn du den Erklärungsaufwand gering halten willst, ist es einfacher, ein kommerzielles Steuerprogramm zu verwenden, da kannst du

          aus einer Zusammenveranlagung zwei Einzelveranlagungen entwickeln, falls das steuerlich günstiger sein sollte.

          Bei einem Wechsel deiner Mutter zu Steuerklasse zu 3 erhöht sich zwar das monatliche Netto deiner Mutter, es fallen aber wegen

          des Rentenbezugs insgesamt wahrscheinlich höhere Nachzahlungen an, weil von der Rente ja keine Steuern einbehalten werden.

          Ich sehe jetzt keinen Grund, zu verzweifeln. Auch die Anlage von 3 Entwürfen in Mein ELSTER ist zu schaffen und die 15,00 € für ein

          kommerzielles Steuerprogramm werden deine Eltern auch nicht umbringen.

          Im Übrigen kannst du alle Erklärungen über das jetzige ELSTER-Konto abwickeln, eine Neuregistrierung ist in keinem Fall erforderlich,

          auch nicht beim Kauf eines Steuerprogramms.

          Wenn du aktuell mit Mein ELSTER arbeitest, würde ich das Thema in das passende Unterforum verschieben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            wie kann ich denn diesen Post hier löschen?
            Das musst du nicht ! Ich kann das Thema verschieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zur Aufklärung: Du hattest den Thread unter Elsterformular gepostet. Ich habe Dich auf den Fehler hingewiesen, aber vergessen zu erwähnen, dass ich selbst den Thread schon verschoben habe. Deinen erneuten Post unter Elsterformular habe ich gerade gelöscht. Lasse es jetzt bitte gut sein, auch wenn wir noch ein paar andere unpassende Unterforenmöglichkeiten haben ... ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Zur Aufklärung: Du hattest den Thread unter Elsterformular gepostet. Ich habe Dich auf den Fehler hingewiesen, aber vergessen zu erwähnen, dass ich selbst den Thread schon verschoben habe. Deinen erneuten Post unter Elsterformular habe ich gerade gelöscht. Lasse es jetzt bitte gut sein, auch wenn wir noch ein paar andere unpassende Unterforenmöglichkeiten haben ... ;-)
                Ok, danke!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Für das Jahr 2020 kannst du ElsterFormular nicht mehr verwenden, damit wäre ein Vergleich zwischen Einzel- Und Zusammenveranlagung möglich.

                  An der Personenreihenfolge darfst du bei einer Zusammenveranlagung nichts ändern, das ist so vorgegeben. Der Ehemann steht an erster Stelle.

                  Die Anlage R musst du für deinen Vater immer ausfüllen, das hat nichts mit der Veranlagungsart zu tun.

                  In der Webanwendung Mein ELSTER musst du bei einer Einzelveranlagung für jeden Elternteil jeweils eine eigene Erklärung anlegen.

                  Wenn du den Erklärungsaufwand gering halten willst, ist es einfacher, ein kommerzielles Steuerprogramm zu verwenden, da kannst du

                  aus einer Zusammenveranlagung zwei Einzelveranlagungen entwickeln, falls das steuerlich günstiger sein sollte.

                  Bei einem Wechsel deiner Mutter zu Steuerklasse zu 3 erhöht sich zwar das monatliche Netto deiner Mutter, es fallen aber wegen

                  des Rentenbezugs insgesamt wahrscheinlich höhere Nachzahlungen an, weil von der Rente ja keine Steuern einbehalten werden.

                  Ich sehe jetzt keinen Grund, zu verzweifeln. Auch die Anlage von 3 Entwürfen in Mein ELSTER ist zu schaffen und die 15,00 € für ein

                  kommerzielles Steuerprogramm werden deine Eltern auch nicht umbringen.

                  Im Übrigen kannst du alle Erklärungen über das jetzige ELSTER-Konto abwickeln, eine Neuregistrierung ist in keinem Fall erforderlich,

                  auch nicht beim Kauf eines Steuerprogramms.

                  Wenn du aktuell mit Mein ELSTER arbeitest, würde ich das Thema in das passende Unterforum verschieben.
                  Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!
                  Also meinst du, ich kann 3 Formularentwürfe im MeinElster anlegen und dann vergleichen, welcher Betrag jeweils bei der Prüfung herauskommt? Einmal als Zusammenveranlagung und einmal als Einzelveranlagung?

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                    #10
                    Einmal als Zusammenveranlagung und einmal als Einzelveranlagung?
                    Einmal als Zusammenveranlagung und zweimal als Einzelveranlagung. Bei den Entwürfen für die Einzelveranlagung beantragst du jeweils eine neue Steuernummer.

                    Wenn der Bescheinigungsabruf für beide Eltern eingerichtet ist, solltest du diesen nutzen, dann geht das mit den 3 Entwürfen deutlich schneller.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Einmal als Zusammenveranlagung und zweimal als Einzelveranlagung. Bei den Entwürfen für die Einzelveranlagung beantragst du jeweils eine neue Steuernummer.

                      Wenn der Bescheinigungsabruf für beide Eltern eingerichtet ist, solltest du diesen nutzen, dann geht das mit den 3 Entwürfen deutlich schneller.
                      Bisher lief es immer über Zusammenveranlagung und es gab einen Abrufcode für beide, den sie leider auch noch verlegt haben.

                      Da schätze ich, dass ich wohl erstmal zwei neue Abrufcodes beantragen muss.

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                        #12
                        Da schätze ich, dass ich wohl erstmal zwei neue Abrufcodes beantragen muss.
                        Nein, für ein Konto wird immer nur ein Abrufcode benötigt. Damit können alle freigeschalteten Personen abgerufen werden.

                        Wenn der nicht mehr auffindbar ist, musst du einen neuen Abrufcode beantragen, das ist richtig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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