Freistellungsbescheid

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  • Koray36
    Neuer Benutzer
    • 04.05.2021
    • 9

    #1

    Freistellungsbescheid

    Hallo,

    wir benötigen für unseren Verein einen Freistellungsbescheid, dazu gehören
    - Körperschaftsteuererklärung mit Anlage GEM
    - EÜR

    Das Formular für Körperschaftsteuererklärung habe ich gefunden, die Frage ist wie oder wo muss/soll die EÜR hinzugefügt oder eingetragen werden ?
    Die Tätigkeitsberichte ( Tätigkeitsberichte und Protokolle der Mitgliederversammlungen) sollen z.B. per Kontaktformular beigefügt werden.

    Danke im Voraus
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine eigene Erklärung.

    Du hast Dich hier nach Allgemein und Projekt verirrt. Welche Anwendung benutzt Du denn?

    Kommentar

    • Koray36
      Neuer Benutzer
      • 04.05.2021
      • 9

      #3
      Hi, Danke erstmal für die Rückmeldung. Eigene Erklärung bedeutet die Stellen wir selbst auf also nicht per ELSTER ? Und können dann separat beigefügt werden ?
      Leider habe ich deine Frage nicht verstanden ? Anwendung ? Meist du ein Programm für die Erstellung ?

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Ja, die von Dir benutzte Software oder Webanwendung, mit der Du die Körperschaftsteuererklärung zu erstellen beabsichtigst. Sonst können wir Dir nicht sinnvoll helfen, denn unter www.elster.de (https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt ) werden allein 24 verschiedene Produkte ausgewiesen, "Allgemein und Projekt" ist aber nicht darunter ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • holzgoe
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 12107

          #5
          Hallo Koray36,
          die EÜR solltest du an derselben Stelle finden wo du die Körperschaftssteuererklärung ausgefüllt hast.
          Die wird extra ausgefüllt und extra versendet.
          Ich vermute du arbeitest in Mein Elster, dann findest du unter Formulare und Leistungen auch die Einnahme-Überschussrechnung.
          Das wollte auch mein Vorposter wissen.

          Tschüß

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          • Koray36
            Neuer Benutzer
            • 04.05.2021
            • 9

            #6
            Ja ich benutze Mein ELSTER, und danke für die Hilfe. Das heißt also die EÜR mache ich auch in ELSTER und trage es in das EÜR Formular ein ?

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Genau, so machst Du das.

              Kommentar

              • Koray36
                Neuer Benutzer
                • 04.05.2021
                • 9

                #8
                Super, Danke für die schnellen Hilfe.

                Kommentar

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