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Anlage Vorsorgeaufwand unklar

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    Anlage Vorsorgeaufwand unklar

    Hallo,
    Ich habe als Werkstudent im Jahr 2020 gearbeitet und möchte nun meine Steuererklärung abgeben. Leider hab ich nicht die Lohnsteuerbescheinigungen sondern nur Lohnabrechnungen der Brutto - Nettobezüge.

    Unklar für mich ist folgendes:
    Ich habe auf der Lohnabrechnung SV-rechtliche Abzüge, aber nur zur Rentenversicherung (RV- Beitrag). Schreibe ich diese unter dem Punkt

    1 - Beiträge zur Altersvorsorge
    "Arbeitnehmeranteil laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung" oder woanders?
    Wenn ja kann ich nur volle Zahlen eingeben. Wie runde ich, wenn mein Wert XX,01 Euro beträgt.

    Außerdem finde ich auf der Lohnabrechnung SV-AG-Anteil sowie Zus. AG Kosten.
    Muss ich nur den SV-AG-Anteil oder beides addiert angeben? Und in welches der beiden folgenden Felder?

    Option 1: "Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung"

    Option 2: "Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung"

    Danke im Voraus

    #2
    Ich weiß nicht, ob's hilft und ich bin kein ausgewiesener ELSTER
    Experte, benutze es für 2020 das erste Mal, aber du könntest auch
    einfach unter "Formulare & Leistungen" einen Downloadcode beantragen,
    der dir per Post zugeschickt wird.

    Damit wird dir beim Starten einer neuen Erklärung angeboten, Anlage N,
    Sonderausgaben (falls relevant) und Vorsorgeaufwand automatisch
    ausfüllen zu lassen.

    Das war bislang das einzig wirklich Praktische, was ich in ELSTER
    gefunden habe.

    Kommentar


      #3
      Man rundet immer zu Gunsten auf oder ab. Also Einnahmen ab, Ausgaben auf.

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        #4
        Leider hab ich nicht die Lohnsteuerbescheinigungen
        Und warum nicht ? Die Daten aus den Lohnabrechnungen zu übernehmen, ist unsicher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von isaak Beitrag anzeigen
          Leider hab ich nicht die Lohnsteuerbescheinigungen
          Da gibt es nur eins, den AG ansprechen und ihn auffordern, die Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen und zu übermitteln. Im übrigen solltest Du auch, wenn Du mit ELSTER Deine Steuer erklärst, einen Abrufcode haben, mit dem kannst Du die Bescheinigungen abrufen, wozu auch die Lohnsteuerbescheinigung gehört. Nebenbei, der AG ist verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28. Februar des auf die Beschäftigung folgenden Jahres an das Finanzamt zu übermitteln. Dort vielleicht auch noch nachfragen, ob die Lohnsteuerbescheinigung des AG vorliegt.
          Zitat von isaak Beitrag anzeigen
          Ich habe auf der Lohnabrechnung SV-rechtliche Abzüge, aber nur zur Rentenversicherung ... Wie runde ich, wenn mein Wert XX,01 Euro beträgt.
          Wie kann die Rentenversicherung, die Du gezahlt hast, nur 0,01 EUR sein? Wie hoch waren denn die zugrundeliegenden Bezüge?
          Zitat von isaak Beitrag anzeigen
          Option 2: "Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung"
          Oder handelte es sich bei Deiner Beschäftigung vielleicht um eine solche pauschal besteuerte geringfügige Beschäftigung? Das würde das Fehlen der Lohnsteuerbescheinigung erklären.

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            #6
            Es könnte sich theoretisch auch um einen pauschal versteuerten Minijob handeln, bei dem Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Akki Beitrag anzeigen
              "Formulare & Leistungen" einen Downloadcode beantragen
              Das Ding heißt Abrufcode.

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