Hallo,
Ich habe als Werkstudent im Jahr 2020 gearbeitet und möchte nun meine Steuererklärung abgeben. Leider hab ich nicht die Lohnsteuerbescheinigungen sondern nur Lohnabrechnungen der Brutto - Nettobezüge.
Unklar für mich ist folgendes:
Ich habe auf der Lohnabrechnung SV-rechtliche Abzüge, aber nur zur Rentenversicherung (RV- Beitrag). Schreibe ich diese unter dem Punkt
1 - Beiträge zur Altersvorsorge
"Arbeitnehmeranteil laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung" oder woanders?
Wenn ja kann ich nur volle Zahlen eingeben. Wie runde ich, wenn mein Wert XX,01 Euro beträgt.
Außerdem finde ich auf der Lohnabrechnung SV-AG-Anteil sowie Zus. AG Kosten.
Muss ich nur den SV-AG-Anteil oder beides addiert angeben? Und in welches der beiden folgenden Felder?
Option 1: "Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung"
Option 2: "Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung"
Danke im Voraus
Ich habe als Werkstudent im Jahr 2020 gearbeitet und möchte nun meine Steuererklärung abgeben. Leider hab ich nicht die Lohnsteuerbescheinigungen sondern nur Lohnabrechnungen der Brutto - Nettobezüge.
Unklar für mich ist folgendes:
Ich habe auf der Lohnabrechnung SV-rechtliche Abzüge, aber nur zur Rentenversicherung (RV- Beitrag). Schreibe ich diese unter dem Punkt
1 - Beiträge zur Altersvorsorge
"Arbeitnehmeranteil laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung" oder woanders?
Wenn ja kann ich nur volle Zahlen eingeben. Wie runde ich, wenn mein Wert XX,01 Euro beträgt.
Außerdem finde ich auf der Lohnabrechnung SV-AG-Anteil sowie Zus. AG Kosten.
Muss ich nur den SV-AG-Anteil oder beides addiert angeben? Und in welches der beiden folgenden Felder?
Option 1: "Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung"
Option 2: "Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung"
Danke im Voraus
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