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Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

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    Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

    Hallo liebe Community!

    Ich finde es klasse, dass es dieses Forum hier gibt! Danke für Eure Initiative und Hilfe!

    Zu meinem Problem: Ich arbeite als Doktorand bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und habe für einen Vortrag im Jahr 2017 ein Preisgeld erhalten. Nun denke ich, dass dies nicht trennbar ist von meinem beruflichen Kontext und ich es daher versteuern muss. Nun weiß ich leider nicht, wo ich dieses bei Elster online angeben muss.

    Falls ihr mir hierbei weiterhelfen könntet, wäre ich euch sehr dankbar!

    Viele Grüße,
    tejubin

    #2
    AW: Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

    Zitat von tejubin Beitrag anzeigen
    Ich arbeite als Doktorand bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität
    Selbständig? Nichtselbständig?

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      #3
      AW: Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Selbständig? Nichtselbständig?
      Entschuldige, nichtselbständig!

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        #4
        AW: Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

        Am besten erst einmal mit dem Arbeitgeber abklären, ob dieser das Preisgeld nicht bereits lohnversteuert hat. Dann brauchst du es nicht mehr extra zu erklären, da es im Bruttoarbeitslohn enthalten ist. Ansonsten ggf. Anlage SO - Einkünfte aus Leistungen § 22 Nr. 3 EStG
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Am besten erst einmal mit dem Arbeitgeber abklären, ob dieser das Preisgeld nicht bereits lohnversteuert hat. Dann brauchst du es nicht mehr extra zu erklären, da es im Bruttoarbeitslohn enthalten ist. Ansonsten ggf. Anlage SO - Einkünfte aus Leistungen § 22 Nr. 3 EStG
          Vielen Dank für deine Antwort! Aber mein Arbeitgeber (die Universität) sollte von dem Preisgeld keine Kenntnis haben, da ich dieses auf einer externen Konferenz erhalten habe. Aber nachfragen kann ich ja in der Finanzabteilung. Habe die Norm mal gecheckt, ich hatte jetzt gedacht, dass solche Preisgelder tatsächlich explizit mit in der Norm stehen würden, tun sie aber nicht. Aber ansonsten scheinen sie ja dann unter die Norm zu fallen, die du mir freundlicherweise herausgesucht hast. Vielen Dank!

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            #6
            AW: Preisgeld für einen wissenschaftlichen Vortrag wo angeben?

            M. E. Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde, Zeile 21 Anlage N.

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