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Veräußerung v. Aktien - Verrechn. v. Gewinnen 2020 mit verbleib. Verlustvortrag 2019

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    Veräußerung v. Aktien - Verrechn. v. Gewinnen 2020 mit verbleib. Verlustvortrag 2019

    Wie kann ich meine früheren Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Feststellung verbleibende Verlustvortrag 2019) mit den Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien in 2020 verrechnen?

    - Die Gewinne sind in der Steuerbescheinigung der Bank angegeben und auch voll versteuert. Der Eintrag erfolgt in Zeile 8 der Anlage KAP.
    - Gegenzurechnende Verluste aus dem Jahr 2020 auf den Steuerbescheinigungen der Banken habe ich nicht.
    - Wo trage ich den entsprechenden, gegenzurechnenden verbleibenden Verlustvortrag aus 2019 ein (wie von Fiskus festgestellt).
    - Elster Online kennt offensichtlich den Verlustvortrag 2019 unter meiner Steuernummer nicht und berechnet auch die zu erwartende Steuererstattung für die Aktienveräußerung nicht.
    - Zeile 13 in der Anlage KAP würde zwar richtig erstatten, aber hier geht es um Verluste die auf der Steuerbescheinigung der Bank stehen müssten, was ja bei Verlustvortrag nicht ist.

    Vielleicht weiß jemand Rat.
    Vielen Dank
    JWS20

    #2
    Hallo,

    wird seitens FA berücksichtigt.
    Bei der Berechnung in Mein Elster können die Verluste gar nicht berücksichtigt werden, da du sie nirgendwo eintragen kannst
    Gruß FIGUL

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      #3
      Oder anders ausgedrückt, Du wirst -in diesem Punkt- damit (über)leben müssen, dass hier die Steuerberechnung leider nicht richtig sein kann. Du kannst rein probehalber zwar mal den Verlustvortrag fälschlich als Verlust in der Anlage KAP eintragen und sehen, was da raus kommt. Vor dem Absenden aber unbedingt wieder rausnehmen, denn die Eintragung ist nunmal falsch, es ist kein Verlust aus dem Erklärungsjahr.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Danke FIGUL. Das habe ich befürchtet. Grüße JWS20

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          #5
          Zitat von JWS20 Beitrag anzeigen
          Danke FIGUL. Das habe ich befürchtet. Grüße JWS20
          Hallo,

          warum befürchtet?
          Der Verlust wird doch anerkannt.
          Du hast nur keine Berechnung von Mein Elster. dazu Beitrag von Picard777
          Gruß FIGUL

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            #6
            Danke Picard777.
            Das habe ich schon gemacht, und es funktioniert in der Berechnung. Habe die Einträge wieder gelöscht und werde so an das FA schicken demnächst; mal sehen was passiert..
            Grüße JWS20

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