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Geschäftstarif der Telekom butto-netto Einträge

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    Geschäftstarif der Telekom butto-netto Einträge

    Hallo

    Ich habe ein Kleingwerbe und nutze Mein Elster.

    Laut Telekomtarif my business xl zahle ich monatlich den Bruttopreis. Der Telekommitarbeiter saggte mir, den Differenzbetrag zwischen Netto und brutto kann ich bei der Einkommenssteurerklärung eintragen.

    Wo genau muss ich was eintragen?

    Gruß Michael
    Zuletzt geändert von Schakatak; 05.05.2021, 18:51.

    #2
    Deine anteiligen Telefonkosten musst du in deiner EÜR erklären und zwar in Zeile 49 Kennzahl 280.

    Solange du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, sind die anteiligen Kosten aus dem Bruttopreis zu ermitteln,

    du bist ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Auskünfte des Mitarbeiters der Telekom sind unzutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das heißt, ich brauche bei der Telekom lediglich den Nettopreis bezahlen?

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        #4
        Hallo,

        nein,

        du bezahlst den Bruttopreis, kannst aber als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
          Das heißt, ich brauche bei der Telekom lediglich den Nettopreis bezahlen?
          Du zahlst natürlich brutto, wie jeder andere auch.

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            nein,

            du bezahlst den Bruttopreis, kannst aber als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen
            Ich verstehe diesen Satz nicht....keine Vorsteuer geltend machen...

            heißt das: Ich bekomme in der Einkommenssteuererklärung hinsichtlich des Telekomtarifes keine Rückerstattung?

            Dann hätte ich auch im alten Tarif bleiben können (Magenta XL).

            Die Telekommitarbeiterin sagte, ich könnte in den Business Tarif wechseln und hätte dann monatlich eine Ersparnis von 10€.
            Wenn ich jetzt den Bruttopreis zahlen muss, werde ich mit 2€ mehr belastet. Es geht jetzt nicht unbedingt um die 2€. Es nervt einfach, falsch beraten worden zu sein.
            Gut, das ist eine Telekomangelegenheit und gehört hier nicht hin.
            Pro
            Ich habe mich ans Forum gewandt, um einen Einblick zu bekommen, ob ich über die Einkommenssteuererklärung doch gegenüber dem alten PrivatVertrag im Vergleich zum neuen BusinessVertrag etwas sparen kann.
            Zuletzt geändert von Schakatak; 05.05.2021, 19:39.

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              #7
              Bei Vorsteuern handelt es sich um die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen in Rechnung stellen. Als Kleinunternehmer

              musst du keine Umsatzsteuer zahlen und kannst deshalb auch keine Vorsteuern geltend machen. Mit der Einkommensteuer

              hat das nichts zu tun. Wenn man sich selbstständig macht, sollte man ich ein wenig Grundkenntnisse im Steuerrecht aneignen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich möchte sie mir ja aneignen.

                Naja, ein Gewerbeschein in Verbindung mit einem kleinen Kleingwerbe ist ja nicht gleich selbstständig machen. Ich mache das lediglich nebenbei.

                Ich weiß, dass man eine Ausgaben-Einnahmenrechnung erstellen muss. Mehrwertsteuern brauche ich als Kleingewerbetreibender zurzeit nicht ausweisen (bis 17000,- im Jahr?, ich bin sehr weit drunter, mehr Hobby)
                Zuletzt geändert von Schakatak; 05.05.2021, 19:48.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn man sich selbstständig macht, sollte man ich ein wenig Grundkenntnisse im Steuerrecht aneignen.
                  Genau. Und es ist wahrlich nicht die Aufgabe eines Telekommunikationsanbieters zu prüfen, ob der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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                    #10
                    Hallo,

                    nur so nebenbei.
                    Die Telekommitarbeiterin will dir was verkaufen, Das ist ihr Job.
                    Und wenn du einen Tarif abschließt mit allen pipapo und du brauchst den gar nicht, freut sich die Verkäuferin
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                      Naja, ein Gewerbeschein in Verbindung mit einem kleinen Kleingwerbe ist ja nicht gleich selbstständig machen
                      Genau. Wenn man einmal die Woche einen Kilometer in den Supermarkt fährt und zurück, da muss man ja nicht gleich den Führerschein machen deswegen

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                        #12
                        Da das Finanzamt mit Sicherheit nicht deine gesamten Telefonkosten als Betriebsausgaben anerkennen wird, wirst du mit

                        einem Geschäftskundentarif natürlich nichts sparen können, wie soll das gehen ? Die Telekom weist im Übrigen auf allen

                        Rechnungen die Umsatzsteuer aus, auch bei den Magenta-Tarifen für Privatkunden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke euch.
                          Da bin ich einer "Verkäuferin" aufgesessen. Nervt trotzdem. Zum Glück kann ich alles problemlos zurückabwickeln.

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                            #14
                            Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                            Ich habe ein Kleingwerbe und nutze Mein Elster.
                            Hast Du ein Kleingewerbe angemeldet, oder hast Du Dich im Rahmen Deines Gewerbes für die Kleinunternehmerregelung entschieden? Das sind 2 Paar Schuhe, und sie werden immer gerne durcheinander geworfen.

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                              #15
                              Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                              Naja, ein Gewerbeschein in Verbindung mit einem kleinen Kleingwerbe ist ja nicht gleich selbstständig machen. Ich mache das lediglich nebenbei.
                              Doch, das ist es.
                              Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                              dass man eine Ausgaben-Einnahmenrechnung erstellen muss.
                              Das Ding heißt EÜR, von Einnahmen Überschuss Rechnung.
                              Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                              Mehrwertsteuern brauche ich als Kleingewerbetreibender zurzeit nicht ausweisen
                              Falsch. Als Kleingewerbetreibender musst Du sehr wohl die Umsatzsteuer ausweisen. Diese Pflicht entfällt nur für den Fall, dass Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest. Und das müsstest Du spätestens beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung getan haben. Abschließend kann ich Dir nur dringend raten, Dich mit den Begrifflichkeiten dieser Materie schnellstens auseinanderzusetzen.

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