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Anlage Unterhalt Ausland Identifikationsnummer

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    Anlage Unterhalt Ausland Identifikationsnummer

    Bei der Überprüfung bekomme ich den Hinweis, dass die Identifikationsnummer für die unterstützte Person fehlt. Die lebt aber im Ausland und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft,
    Daher wird die Unterstützung bei der Steuerberechnung (unverbindlich) nicht berücksichtigt. Werden die Angaben zum Vorsorgeaufwand trotzdem ans Finanzamt übermittelt?

    #2
    Daher wird die Unterstützung bei der Steuerberechnung (unverbindlich) nicht berücksichtigt.
    Nach meiner Erfahrung ist die zwangsläufig fehlende Identifikationsnummer nicht der Grund dafür. Ist denn die unterstützte Person gesetzlich unterhaltsberechtigt ?

    Du schreibst unter ElsterFormular, geht es denn um Jahre vor 2020 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nochmal die beiden Fragen:

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ist denn die unterstützte Person gesetzlich unterhaltsberechtigt ?
      ...
      geht es denn um Jahre vor 2020 ?

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        #4
        2020 kannst Du nicht mehr mit ElsterFormular machen. Da musst Du auf eine andere Software oder auf Mein Elster ausweichen.

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          #5
          Und warum fragst DU im Unterforum zu ElsterFormular? Ich verschieb denn mal!

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            #6
            Jetzt ist das Thema zwar im richtigen Unterforum, aber das löst ja nicht die Frage, warum die Unterhaltsleistung in der Steuerberechnung nicht erscheint.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Es gab hier schon mal eine Diskussion mit dem gleichen Hinweis, dort lag es aber meines Erachtens auch nicht an der Identifikationsnummer.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...r-erforderlich
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich denke, es liegt ein Programmierfehler vor.
                Nein, es liegt kein Programmierfehler vor. Ich habe einen Unterhaltsfall für eine fiktive Großmutter in der Ukraine mit geringem Rentenbezug nachgestellt.

                In der Steuerberechnung wird ein Betrag von 2.090,00 € berücksichtigt, das dürfte der Höchstbetrag sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich weiß nicht, welche Zeilen du genau ausgefüllt hast. Bei Unterhaltszahlungen in das Ausland müssen mehr Angaben gemacht werden als

                  bei Unterhaltsleistungen im Inland. Die fehlende ID verhindert die Steuerberechnung jedenfalls nicht, den Hinweis bekomme ich ja auch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Jetzt hab ich es: Bisher hatte ich die Unterstützung unter Familienheimfahrten angegeben ohne Auswirkung. Nun habe ich den Betrag unter Unterhaltszahlungen eingetragen und er wird berücksichtigt!

                    Warum???

                    Kommentar


                      #11
                      Warum???
                      Das weiß ich nicht. Ich bin natürlich nicht in die Ukraine gefahren, ich habe ja dort keine Familie.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das weiß ich nicht. Ich bin natürlich nicht in die Ukraine gefahren, ich habe ja dort keine Familie.
                        Obwohl ich immer in die Ukraine fahre und dort Familie habe weiß ich auch nicht den Grund für die unterschiedliche Behandlung von Familienheimfahrten und Unterhaltszahlungen.

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                          #13
                          ... weiß ich auch nicht den Grund für die unterschiedliche Behandlung von Familienheimfahrten und Unterhaltszahlungen.
                          Ich habe mal ein wenig recherchiert und bin dabei in der Hilfe auf folgenden Satz gestoßen:

                          Nachweiserleichterungen bestehen nur bei Familienheimfahrten zum im Ausland lebenden Ehegatten / Lebenspartner.
                          Ich interpretiere das so, dass Bargeldmitnahmen nur dann anerkannt werden, wenn es um den Unterhalt des Ehegatten/Lebenspartners geht.

                          Für Eltern oder Großeltern werden m. E. nur Überweisungen anerkannt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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