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    Formular AVEÜR

    Brauche Hilfe mit dem ausfüllen von dem Formular Av eür
    habe das sonst immer Handschriftlich alles abgegeben und dieses Jahr habe ich die Unterlagen zurück bekommen und muss es online machen
    kann mir jemand helfen dann kann ich die Fragen gerne per Nachricht schicken Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Ich habe vom Finanzamt einen abschreibungsplan für das Arbeitszimmer und die gästetoilette und die Sprechanlage aber ich weiß nicht wie ich es Eintrage

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      #3
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        #4
        Was Sie auf dem Formular handschriftlich eingegeben haben,
        müssen Sie jetzt im elektronischen Formular eingeben.

        Die Vorgehensweise ist gleiche.

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          #5
          Dann zeigt er mir immer die Fehlermeldung dieses Formular habe ich noch nie ausgefüllt ich habe immer nur eine Einnahme Überschuss Rechnung geschrieben mit Einnahmen Ausgaben und Gewinn

          und unter Ausgaben dann
          Materialkosten
          Abschreibung Sprechanlage
          Abschreibung Arbeitszimmer
          und bei der Abschreibung dann immer die Summe die das Finanzamt mir als Plan gegeben hat Mit freundlichen Grüßen

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            #6
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              #7
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                #8
                Zitat von Bibicun Beitrag anzeigen
                Ich habe vom Finanzamt einen abschreibungsplan
                Das Finanzamt hat Dir einen Abschreibungsplan übermittelt? Seit wann übermittelt das Finanzamt Abschreibungspläne? Die wissen doch gar nicht, was Du angeschafft hast.

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                  #9
                  Für mein Arbeitszimmer und die Sprechanlage die Sprechanlage für 5 Jahre und das Arbeitszimmer in meinem Haus für 30 Jahre

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                    #10
                    Damit man weiß, worauf Du reagierst, ist es praktisch, diese Äußerung als Zitat zu verwenden.
                    Zitat von Bibicun Beitrag anzeigen
                    Für mein Arbeitszimmer und die Sprechanlage die Sprechanlage für 5 Jahre und das Arbeitszimmer in meinem Haus für 30 Jahre
                    Und das hat das Finanzamt Dir geschickt? Die wussten also, ohne dass Du was gesagt hast, dass Du ein Arbeitszimmer und eine Sprechanlage hast?

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                      #11
                      Danke das hatte ich damals 2016 alles eingereicht den Plan des Hauses die Kosten Rechnungen usw und sie haben mir den Plan danach erstellt
                      das habe ich dann jedes Jahr schriftlich eingereicht und jetzt soll ich es mit den Formularen und Elster machen Mit freundlichen Grüßen

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                        #12
                        Ich verschiebe das Thema mal nach Mein ELSTER, denn damit bist du ja offensichtlich unterwegs.

                        Wenn es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, gibt es in der Anlage AVEÜR für die AfA eine eigene Seite, nämlich: 2 - Häusliches Arbeitszimmer

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Nachtrag: Wenn das Arbeitszimmer samt Gäste-WC als Bürotrakt anerkannt ist, muss die Erfassung auf Seite 1 der AVEÜR unter Gebäude erfolgen.

                          Du musst da schon mehr als eine Zeile ausfüllen. Was da oben auf deinen Screenshots zu sehen ist, kann nicht stimmen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ok danke und zu was zählt die klingel und Sprechanlage auch dann zu Gebäude ? Zusammen dann mfg

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                              #15
                              Ok danke und zu was zählt die klingel und Sprechanlage auch dann zu Gebäude ?
                              Normalerweise ja. Einzeln erfassen musst du die Anlage m. E. schon, die Summenbildung erfolgt automatisch.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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