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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

    Hallo,

    Ich hoffe ihr könnt mir mit den Fragen helfen.

    ich habe in 2020 etwa 3000€ Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Lohnabrechnung gefunden.
    2019 wurde unter 24a/c nichts eingetragen,
    Meine Gehalt in 2020 ist erstmal höher als die Beitragsbemessungsgrenze.

    wenn ich es in ELSTER eingebe, dann mindert sich die Erstattung auf 1250€ (41,7% von Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse).

    1. Ist es tatsächlich bedeutet, dass Arbeitnehmer muss auf Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse anschließend Steuer zahlen?

    2. Mein Gehalt ist 721€ höher als Beitragsbemessungsgrenze. Ich war mit der Arbeitgeber seit Juni 2020, also nur 7 Monate. Wie hat der Arbeitgeber auf 3000€ gekommen? Es war etwa 2500€ für Krankenversicherung und 500€ für Pflegeversicherung.


    Herzlich Dank,
    Volodymyr

    #2
    Zitat von Volodymyrt_Kutsenko Beitrag anzeigen
    ....
    1. Ist es tatsächlich bedeutet, dass Arbeitnehmer muss auf Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse anschließend Steuer zahlen?....
    ...

    Hallo Volodymyrt_Kutsenko,
    wenn der Arbeitgeber Zuschüsse zur KV und PV zahlt mindert das natürlich deinen eigenen Anteil an Vorsorgeaufwendungen für die KV und PV und deshalb ändert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

    Tschüß

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      #3
      1. Ist es tatsächlich bedeutet, dass Arbeitnehmer muss auf Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse anschließend Steuer zahlen?
      Du übersiehst, dass sich dein Beitrag zur Krankenversicherung gegenüber 2019 verdoppelt hat, also hat sich unterm Strich nichts geändert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Guten Morgen,

        Danke für eure Rückmeldung.

        Im Juni 2020 habe ich der Arbeitgeber gewechselt. Von Januar bis einschließlich Mai war meine brutto Gehalt auch über 4687,5€/Monat (Beitragsbemessungsgrenze in 2020).

        Am Ende des Jahres habe ich von 2 Arbeitgeber Lohnabrechnung für 2020 bekommen.

        In Lohnabrechnung (Jan-Mai) steht keine steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für GKV und in Juni-Dez ist es 2500€.


        Was ich hauptsächlich nicht verstehe ist warum eine Arbeitgeber zählt die steuerfreie Zuschüsse und andere nicht? Ist es Gesetzlich für die Arbeitgeber Pflicht, die Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu zahlen?

        Danke im Voraus,
        Volodymyr Kutsenko

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          #5
          Hallo,

          hier ein Auszug aus dem SGB V der Paragraf 257 ->
          1) 1Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß den Betrag, den der Arbeitgeber entsprechend§ 249 Absatz 1 oder 2bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. 2Satz 1 gilt für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, deren Mitgliedschaft auf der Versicherungsberechtigung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 beruht, entsprechend.
          3Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet

          Tschüß

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            #6
            Zitat von Volodymyrt_Kutsenko Beitrag anzeigen
            Was ich hauptsächlich nicht verstehe ist warum eine Arbeitgeber zählt die steuerfreie Zuschüsse und andere nicht? Ist es Gesetzlich für die Arbeitgeber Pflicht, die Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu zahlen?
            Bei Pflichtversicherung gibt es steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (die in der LStB nicht auftauchen), bei der freiwilligen Versicherung in der GKV steuerfreie Arbeitgeberzuschusse, dafür wird als AN-Anteil der Gesamtbeitrag ausgewiesen. Am Ende kommt es aufs selbe raus. Zu welchen Zeiträumen du pflicht- bzw. freiwillig versichert warst, kannst du u.a. der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen.

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