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SodEg richtig im Elster eintragen bzw. anführen

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    SodEg richtig im Elster eintragen bzw. anführen

    Guten Tag,

    meine Frau ist Tagesmutter und musste letztes Jahr Coronahilfen in Form von SodEg (Sozialedienstleister Einsatzgesetz) beziehen. Leider konnte uns bisher keiner eine Auskunft darüber geben wie genau man diese Gelder nun Steuerlich behandeln muss. Einnahmen? Progressionsvorbehalt? Müssen sie im Elster extra eingetragen werden? Falls ja wo? Ich hoffe hier kann uns dazu jemand mehr sagen! Danke!

    mit freundlichen Grüßen
    thjun

    #2
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nicht wirklich etwas zu tun, aber wenn ich mir den Wortlaut des Gesetzes durchlese, sind

    das echte Zuschüsse, die wie andere Corona-Hilfen auch bei der Einkommensteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen in der EÜR erfasst

    werden müssen. Dass die anders behandelt werden, ist aus dem Gesetz nicht ersichtlich. Wo Corona-Hilfen in der EÜR erfasst werden müssen,

    ist in den Erläuterungen zur EÜR beschrieben.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super danke! Meine Frau hat schon zig mal mit unserem Finanzamt telefoniert und KEINER von denen hatte auch nur von Sodeg gehört bzw. gewusst das es das gibt. ... Danke für die Hilfe!

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        #4
        KEINER von denen hatte auch nur von Sodeg gehört bzw. gewusst das es das gibt. ...
        Das ging mir schon auch so, es hat mich aber nicht gehindert, das Gesetz zu finden und durchzulesen. So lang ist der Text ja nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Schön wenn du es gefunden hast... Wir haben sehr viel gesucht und nichts "kurzes" gefunden das uns auch nur ansatzweiße weiter geholfen hat. Wo genau hast du das Gefunden bzw. hättest du da einen Link für uns? Danke!

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            #6
            Da ist der Gesetzestext zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/sodeg/index.html

            Was die einkommensteuerrechtliche Einordnung angeht, habe ich mich an den Regelungen in den §§ 3 und 4 orientiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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