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    #16
    Mir ging es bei den Werbungskosten generell darum Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
    Ob es da überhaupt Sinn macht das genau einzutragen.
    Wie gesagt ich liege durch meine Aufwendungen mit den öffis immer zwischen 700-800€ sprich immer
    deutlich unter den Pauschbetrag. Das ich wenn ich steuerfreie Zuschüsse vom AG bekomme
    wegen Dienstreisen, Verpflegungsaufwand und Zuschuss zu den Öffis bekomme klar das ich das dann angeben muß.
    Aber ob es Sinn macht dann überhaupt Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzugeben!?

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      #17
      Wenn du einen steuerfreien AG-Zuschuss zu den Öffis bekommst, gehört die Entfernungspauschale natürlich erklärt, auch wenn du letztlich

      wieder beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag landest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ja den bekomme ich. Allerdings erst seit diesem Jahr. Aber dann weiß ich jetzt schon
        das ich das näcnhstes Jahr auf jeden Fall angeben muß :-)
        Mensch du bist ja ständig hier im Forum. Ein Finaz Nerd wenn ich das mal so sagen darf :-)
        Aber find es echt toll das so ein Forum hier betrieben wird.

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          #19
          Mir fällt da aber noch eine Frage ein.
          Wie berechne ich die Kilometerzahl genau?
          Über google kann man ja die Entfernung nachschauen.
          Obwohl ich mit den Öffis fahre zählt es so als
          wenn ich das Auto angebe? Beim Auto sidn es 15 km
          und zu Fuß 13 km. Welcher der Werte kann ich denn angeben?
          Wie man das genau ausrechnet das weiß ich mit (z.b. 220 * 0,3 * 13)

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            #20
            Man nimmt die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung und rundet das Ergebnis auf volle Kilometer ab.

            Die Berechnung ist hinterlegt, auch die Vergleichsberechnung bei Nutzung der Öffis.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Ok also beim Auto komme ich dann auf 14,9 also dann 14 km eintragen.
              da komme ich ja doch fast an den Pauschbetrag ran ;-)

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Man nimmt die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung und rundet das Ergebnis auf volle Kilometer ab.

                Die Berechnung ist hinterlegt, auch die Vergleichsberechnung bei Nutzung der Öffis.
                Hallo,

                nicht unbedingt

                Zitat aus Haufe:

                Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese regelmäßig für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, wenn diese bei der Streckenführung der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung folgen. D. h., dass die längere Strecke zugrunde gelegt werden kann, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  Nachdem dani_s den ÖPNV benutzt, der bei der Streckenführung nur selten der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung folgt, hatte ich jetzt

                  kein Bedürfnis, alle denkbaren Ausnahmen abzuhandeln.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Also ich kann leider nur den kürzesten Weg mit dem Auro angeben?
                    Oder doch wieviele Km die öffis fahren? Das wäre mit Sicherheit deutlich mehr.

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                      #25
                      Auto, so steht es im Gesetz. Und an anderer Stelle natürlich die ÖPNV-Kosten. Wenn die höher sind, werden die genommen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        Danke verstehe. In dem Fall sind die KM sogar mehr als die Öffis Jahreskarte,
                        Naja eh alles egal da ich unter der pauschale bin.
                        Trotzdem vielen dank für die vielen infos.
                        Find das auch echt interessant.

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                          #27
                          Hallo,

                          aber ich hatte das Bedürfnis deine Aussage zu korrigieren.
                          Woher willst du wissen, dass der ÖPNV nur selten der günstigsten Straßenverbindung folgt?
                          Hast du Google Map komplett im Kopf?
                          Gruß FIGUL

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