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Lohnsteuerbescheinigung Ausbildung

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    Lohnsteuerbescheinigung Ausbildung

    Ich habe folgendes Problem. Meine Tochter hat im letzten Jahr ihre Berufsausbildung abgeschlossen. Während der Ausbildung hat sie keine Einkommensteuererklärung gemacht, da sie keine Lohnsteuer bezahlen musste.
    Nach der Ausbildung wurde sie in ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen. Nun kommt die erste Steuererklärung. Muss in der Anlage N die steuerfreie Ausbildungsvergütung aus dem letzten Jahr der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgeführt werden oder nur die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Zeit nach der Prüfung? Bei dem Versuch das Bruttogehalt ohne Lohnsteuer einzugeben, bekam ich eine Fehlermeldung.

    Vielen Dank im voraus

    #2
    Die Ausbildungsvergütung ist und war nie steuerfrei und ist damit auch zu erklären. Wegen Freibeträgen betrug die einbehaltene Lohnsteuer zufällig nur 0 €, das macht das aber nicht steuerfrei.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Muss in der Anlage N die steuerfreie Ausbildungsvergütung aus dem letzten Jahr der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgeführt werden oder nur die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Zeit nach der Prüfung?
      Es müssen die Bruttolöhne des gesamten Jahres erklärt werden, auch die, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde.

      Wenn es mehrere Lohnsteuerbescheinigungen gibt, kann man die in der Anlage N getrennt erfassen, nur die Sozialversicherungsbeiträge für die

      Anlage Vorsorgeaufwand muss man extern addieren. Wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, trägt man 0,00 ein, dann gibt es keine Fehlermeldung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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