Ich habe folgendes Problem. Meine Tochter hat im letzten Jahr ihre Berufsausbildung abgeschlossen. Während der Ausbildung hat sie keine Einkommensteuererklärung gemacht, da sie keine Lohnsteuer bezahlen musste.
Nach der Ausbildung wurde sie in ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen. Nun kommt die erste Steuererklärung. Muss in der Anlage N die steuerfreie Ausbildungsvergütung aus dem letzten Jahr der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgeführt werden oder nur die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Zeit nach der Prüfung? Bei dem Versuch das Bruttogehalt ohne Lohnsteuer einzugeben, bekam ich eine Fehlermeldung.
Vielen Dank im voraus
Nach der Ausbildung wurde sie in ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen. Nun kommt die erste Steuererklärung. Muss in der Anlage N die steuerfreie Ausbildungsvergütung aus dem letzten Jahr der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgeführt werden oder nur die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Zeit nach der Prüfung? Bei dem Versuch das Bruttogehalt ohne Lohnsteuer einzugeben, bekam ich eine Fehlermeldung.
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