Halli Hallo,
seit dem 17.03.2020 war ich nicht mehr im Büro, das überschreitet die 120 Tage der Pauschale...schreibe ich die korrekte Anzahl ein, wird dann auch der größere Betrag berücksichtigt? Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber könnte ich im Zweifel ja vorlegen?
Das Kurzarbeitergeld auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 trage ich Seite 8 Zeule 28 der Anlage N ein?
Bis März bin ich ja noch täglich ins Büro gefahren, wieso kann man diese Tage nicht als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" angeben?
Gruß
Jim
seit dem 17.03.2020 war ich nicht mehr im Büro, das überschreitet die 120 Tage der Pauschale...schreibe ich die korrekte Anzahl ein, wird dann auch der größere Betrag berücksichtigt? Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber könnte ich im Zweifel ja vorlegen?
Das Kurzarbeitergeld auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 trage ich Seite 8 Zeule 28 der Anlage N ein?
Bis März bin ich ja noch täglich ins Büro gefahren, wieso kann man diese Tage nicht als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" angeben?
Gruß
Jim
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