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    Kurzarbeit

    Halli Hallo,

    seit dem 17.03.2020 war ich nicht mehr im Büro, das überschreitet die 120 Tage der Pauschale...schreibe ich die korrekte Anzahl ein, wird dann auch der größere Betrag berücksichtigt? Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber könnte ich im Zweifel ja vorlegen?
    Das Kurzarbeitergeld auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 trage ich Seite 8 Zeule 28 der Anlage N ein?
    Bis März bin ich ja noch täglich ins Büro gefahren, wieso kann man diese Tage nicht als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" angeben?

    Gruß
    Jim

    #2
    Es werden maximal 600,00 € pro Jahr berücksichtigt, die tatsächliche Anzahl der Tage im Homeoffice darfst du selbstverständlich angeben,

    das ändert aber nichts an dem jährlichen Höchstbetrag. Für das Kurzarbeitergeld ist Zeile 28 der Anlage N korrekt.

    Natürlich kannst du die Tage, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast, bei der Entfernungspauschale erklären.

    Mein ELSTER hindert dich daran sicher nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigen
      seit dem 17.03.2020 war ich nicht mehr im Büro, das überschreitet die 120 Tage der Pauschale
      Scheinbar geht es Dir hier um die Home-Office-Pauschale. Die kannst Du, wenn die Voraussetzungen vorliegen, für bis zu 120 Tage geltend machen.

      Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigen
      schreibe ich die korrekte Anzahl ein, wird dann auch der größere Betrag berücksichtigt?
      Wieso? Du gibst doch den Betrag an, 600 Euro.

      Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigen
      Das Kurzarbeitergeld auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 trage ich Seite 8 Zeule 28 der Anlage N ein?
      Das sollte so passen.

      Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigen
      wieso kann man diese Tage nicht als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" angeben?
      Diese Frage würde nur Sinn ergeben wenn man die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht bei Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht angeben könnte.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es werden maximal 600,00 € pro Jahr berücksichtigt, die tatsächliche Anzahl der Tage im Homeoffice darfst du selbstverständlich angeben,

        das ändert aber nichts an dem jährlichen Höchstbetrag.
        aber eigentlich waren es doch 165 Tage, also wären es statt 600 auch 825 €? Wenn ich die Berechnung drüber laufen lasse bekomme ich natürlich beim höheren Wert auch mehr Geld zurück...




        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Natürlich kannst du die Tage, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast, bei der Entfernungspauschale erklären.

        Mein ELSTER hindert dich daran sicher nicht !
        Dann mache ich das, hatte es nicht ganz verstanden, ob man nur die Pauschale dann angeben darf...

        Kommentar


          #5
          Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigen
          aber eigentlich waren es doch 165 Tage, also wären es statt 600 auch 825 €?
          Für 165 Tage kannst Du 600 Euro geltend machen.
          Natürlich fällt die Steuerberechnung anders aus, wenn Deine Eingaben nicht stimmen!

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Für 165 Tage kannst Du 600 Euro geltend machen.
            Natürlich fällt die Steuerberechnung anders aus, wenn Deine Eingaben nicht stimmen!
            hm, das ist natürlich schade, dass man es dann nicht tagegenau angeben kann. ich danke dir

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              #7
              Hallo Jim0401,

              irgendwie hast du die Pauschale nicht verstanden. Natürlich kann - und muss - man es tagegenau angeben.

              Es gibt aber, wie bei vielen Pauschalen, einen Deckel, mehr als 600 Euro gibt es halt nicht.
              Die Pauschale soll ja unbürokratisch (also ohne das man sie detailliert angeben muss, und auch ohne die ganze Arbeitszimmer-Problematik) die Kosten für das Homeoffice decken. Ab irgendeinem Punkt sind die Gegenstände die man dafür vielleicht angeschaffte hat aber bezahlt, und der Gesetzgeber hat entschieden, dass 600 Euro ausreichen um sich Schreibtisch, Stuhl und Arbeitsmaterialien zu kaufen.
              Ich wette sogar, dass die meisten fast gar nichts angeschafft haben und vom Küchentisch arbeiten, oder sie hatten sowieso schon einen kleinen Büroarbeitsplatz zuhause.
              Fazit: Freu dich doch über die 600 Euro Werbungskosten zusätzlich.

              Zu den Fahrtkosten: Natürlich kannst du die absetzen, allerdings selbstredend nur für die Tage an denen du wirklich gefahren bist; Homeoffice-Tage gehören nicht dazu.
              Und die neue Pauschale gibt es nur für volle Tage, halber Tag im Büro und der Rest zuhause zählt nicht (soweit ich weiß).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Stimmt, das hatte ich so als pauschale dann nicht verstanden. Aber das stimmt werde ich beides so abgeben.
                ich hatte kein Büro Zuhause und hab mir einiges dafür gekauft.

                Vielen Dank euch

                Jim

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