Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Student Verlustvortrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Student Verlustvortrag

    Hallo,

    mein Studium neigt sich dem Ende zu und ich möchte gerne meine Studienkosten als Verlustvortrag einreichen.
    Es handelt sich um eine Zweitausbildung. Hatte nur einen Minijob, keine steuerpflichtigen Einkünfte.

    Dazu habe ich folgende Fragen:
    1. Belege: Wenn ich über den Pauschbetrag komme, benötige ich dafür Belege, richtig? Für die Absetzung der Zinsen meines Studienkredits besitze ich diese, allerdings werden für die Studienkosten bei uns in der Hochschule nur Emails versendet. Meine Idee ist, als Beleg einen Kontoauszug einzureichen. Ist das zulässig?
    2. Einreichung: Kann ich die Kosten für das jeweilige Jahr (je eine Steuererklärung für z. B. 2018, 2019 etc.) einreichen oder soll ich bei der Steuererklärung für letztes Jahr alle Kosten der letzten Jahre mit aufführen?

    Danke für die Hilfe und beste Grüße
    Max

    #2
    Hallo,

    was verstehst du unter Pauschbetrag.
    Du musst für jedes Jahr eine Erklärung abgeben.
    Wenn der Minijob pauschal besteuert wurde (keine Lohnsteuerbescheinigung) ist er nicht relevant
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo FIGUL,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ich kann als Werbungskosten bis zu 1000 Euro ohne Beleg einreichen, so wie ich das verstanden habe. Wenn aber pro Jahr mehr als 1000 Euro entstanden sind
      muss ich das ja nachweisen, in Form eines Belegs oder?

      Da ich ja eine freiwillige Steuererklärung mache, kreuze ich nur "Verlustvortrag" an und mache somit für jedes Jahr eine eigene Steuererklärung mit Anlage N, korrekt?

      Beste Grüße
      Max

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        du musst alles nachweisen können.
        Die Pauschale von 1000.- betrifft dich nicht, du warst kein AN

        Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro.

        Belege musst du nur auf Anforderungen einreichen.
        Beim Studienkredit kannst du nur Aufwendungen für das Studium absetzen.
        Ebenso die Zinsen dafür
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Ah danke für die Aufklärung.
          Das heißt, ich könnte vom Studienkredit nur Dinge absetzen, die ich fürs Studium gebraucht habe wie z. B. Schreibmaterial und demzufolge dann auch
          nur die Zinsen anteilig für das Schreibmaterial?

          Genügt als Nachweis ein Kontoauszug mit der entsprechenden Überweisung, wo man klar sehen kann, dass es sich dabei um die Studienkosten handelt
          oder benötige ich dafür eine "Rechnung" von der Hochschule?

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            das genügt.
            Lebenshaltungskosten, die du z.Bsp. mit dem Kredit bezahlt hast, gehören zum privaten Bereich und sind nicht abzugsfähig
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

              Kommentar

              Lädt...
              X