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    Kurzarbeit

    Hallo Ich habe folgendes Problem
    Ich habe 3 Monate zu 100% Kurzarbeit gehabt und 3 Monate zu 50%.
    Eigentlich kann man bei 100 mit einer Erstattung rechnen und bei 50 mit einer Nachzahlung.
    Aber wo gebe ich die einzelden Monate ein denn wenn ich auf die Lohnsteuerbescheinigung schaue steht dort ein Gesamtbetrag von 6800€
    Das ware doch ungerecht wenn ich alles versteuern müsste

    #2
    Hallo,

    du gibst den Gesamtbetrag an, denn den hast du erhalten.
    Das KG fällt unter den Progressionsvorbehalt und wird eigentlich nicht versteuert
    Gruß FIGUL

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      #3
      Vielen Dank FIGUL Ok aber laut Gesamtbetrag würde alles Unter den Progressionsvobehalt fallen
      Hatte ich nur 100 Prozent gehabt hätte ich mit einer Erstattung rechnen können
      oder verstehe ich da was gänzlich falsch ?

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        #4
        oder verstehe ich da was gänzlich falsch ?
        Ich glaube, du verstehst das mit dem Progressionsvorbehalt gänzlich falsch. Maßgeblich ist allein der Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

        Das sind bei dir 6.800,00 €. Wie der Betrag zustande gekommen ist, spielt keine Rolle. Ob du 6 Monate 50% Kurzarbeit hattest oder 3 Monate

        100%, würde doch an der Höhe des Kurzarbeitergelds im Verhältnis zum steuerpflichtigen Bruttolohn nichts ändern und nur darauf kommt es an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          das verstehst du falsch.
          Dein gesamtes KG fällt unter den Progressionsvorbehalt. Das hat nichts mit 100% oder 50% zu tun
          Kurzarbeit vermindert auf jeden Fall eine Erstattung, weil dein Steuersatz durch die Progression erhöht wird.
          Du kannst ja bei der Eingabe mal mit den Werten spielen. Dann siehst du Unterschiede
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ja, wenn Dein Einkommen im Kalenderjahr zu 100 % aus Kurzarbeitergeld besteht, dann zahlst Du Null Steuern. Besteht es zu 50 % aus Kurzarbeitergeld und zu 50 % aus Arbeitslohn, dann fallen Steuern an.
            Im ersten dieser beiden Fälle bekommst Du aber natürlich trotzdem keine Erstattung, denn Du hast ja auch keine Lohnsteuer bezahlt.

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              #7
              Vielen Dank für die zahlreichen Informationen dann ist alles ok Gruß Monika

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