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Feststellung, Vermietung, Verwaltungskosten abweichend vom allg. Schlüssel

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    Feststellung, Vermietung, Verwaltungskosten abweichend vom allg. Schlüssel

    Hallo zusammen,

    bezüglich der Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B, 2020),
    für eine Erbengemeinschaft mit Grundbesitz und Einnahmen aus Vermietung:

    Wo kann ich in Elster Ausgaben, die vom allgemeinen Schlüssel abweichen,
    angeben? Z.B. Reisekosten, die nicht auf alle umgelegt werden sollen.
    "Aufteilung des Gewinns" (Anlagen FB), habe ich mit Bruchteilen angegeben.

    In Anlage V wird ja alles anhand dieser Quote aufgeteilt, passt also nicht.
    In Anlage FE 1 gibt's die Abweichung direkt im Dutzend, aber stets nur für Einkünfte.

    Habe mittlerweile alles durchsucht, aber nichts gefunden.
    Wo kann ich das eintragen? Oder mache ich 'nen Denkfehler?

    #2
    Sondereinnahmen minus Sonderwerbungskosten ergeben die Einkünfte, die auf Seite 5 der Anlage FE1 eingetragen werden können. Wenn keine Sondereinnahmen vorhanden sind dann natürlich mit einem Minuszeichen.

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      #3
      Der negative Saldo mit den Sonderwerbungskosten gehört bei den Beteiligten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung in der Zeile 8 erfasst.

      SonderwerbungskostenJPG.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok super, vielen Dank!

        Also lösche ich das aus den Verwaltungskosten in Anlage V der Feststellungserklärung,
        füge es aber später in meiner Einkommensteuererklärung genau dort wieder ein?

        Jede Zeile in Elster erscheint für mich als vorprogrammierter
        Gesprächsbedarf mit FinanzamtmitarbeiterInnen

        AnlV_Verw.png

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          #5
          Nein, wie schon gesagt, Sonderwerbungskosten sind im Rahmen der Feststellungserklärung in der Anlage FE1 geltend zu machen.

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            #6
            Also lösche ich das aus den Verwaltungskosten in Anlage V der Feststellungserklärung,
            Das ist korrekt ! Einzufügen ist es aber in der Anlage FE 1 bei dem Beteiligten, den es betrifft. Siehe meinen Screenshot im Beitrag #3 !

            In der eigenen Einkommensteuererklärung kann man das nicht einfügen, da darf bei Anteile an Einkünften nur die Zeile 25 ausgefüllt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              D​a​n​k​e​!

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                #8
                Du bist in der falschen Anlage unterwegs ! In der Anlage FE 5 muss man bei Vermietung und Verpachtung eigentlich nichts erklären, es sei denn,

                es würde sich um gewerbliche Vermietungseinkünfte handeln, was aber nicht der Regelfall ist. Mein Screenshot stammt aus der Anlage FE 1

                und die gibt es nach wie vor. Das Thema betrifft ja auch das Jahr 2020.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Charlie,
                  vielen Dank für die rasche Antwort! Jetzt habe ich das auch gesehen, in Anlage FE1 unter "Bearbeiten" erscheintbei den Nummern der Beteiligten das richtige Feld, das Du auch gepostet hast.
                  Mein Problem ist, daß ich die Feststellungserklärung schon im Mai abgesendet habe und wohl vergessen habe, diese Felder in FE1 auszufüllen.
                  Das Finanzamt schrieb jetzt,
                  >Bitte übermitteln Sie noch die Anlage V mit den Einkünften aus Vermietung (andere Einkünfte)>

                  1. Ist damit der fehlende Teil in Anlage FE1 gemeint?
                  2. Kann ich über "mein Elster" die Festellungserklärung den nochmal absenden? Oder nur diesen Teil FE1?

                  Wäre toll, wenn Du das auch noch wüsstest!
                  Vielen lieben Dank
                  Charlotte

                  PS: habe mein erstes Posting gelöscht, da auf dem beigelegten Screenshot persönliche Daten einsehbar waren
                  Zuletzt geändert von 112Not; 05.07.2021, 11:47.

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                    #10
                    Einzeln kann man Anlagen nicht elektronisch versenden. Auch die Anlage V geht elektronisch nur zusammen mit der Feststellungserklärung.

                    Anscheinend hast du bei der Erstübermittlung der ESt 1 B die Anlage V nicht beigefügt. Dort wären auf der Teilseite 3 - Andere Einkünfte

                    die Pachteinkünfte der Gemeinschaft zu erklären gewesen. Auf Papier könntest du die Anlage V natürlich einzeln nachreichen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo Charlie,
                      danke für die hilfreiche Antwwort! Ja, ich habe offensichtlich vergessen, diese Angaben auszufüllen. Finde des auch etwas blöd gemacht, da die Einzelseiten zu den Beteiligten in Anlage FE1 nicht automatisch erscheinen, sondern man den Button "Bearbeiten" hinter jedem Beteiligten drücken muss", um darauf zu kommen.
                      Ich habe die Unterlagen jetzt per Post ans Finanzamt geschickt. Hätte aber noch eine allgemeine Zusatzfrage, da nächstes Jahr wieder das Gleiche fällig wird:

                      Kann man in "Mein Elster" eigene Anlagen (z.B. Werbungskostenausstellung als .doc) hochladen und wenn ja, wie macht man das?

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                        #12
                        Ich habe noch einen Screenshot von der Teilseite 3 der Anlage V gemacht. Am einfachsten wird sein, du übermittelst die gesamte Erklärung erneut.

                        Pachteinkünfte.JPG
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Kann man in "Mein Elster" eigene Anlagen (z.B. Werbungskostenausstellung als .doc) hochladen und wenn ja, wie macht man das?
                          Als Worddokument geht es nicht, aber als PDF-File ist das möglich: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Danke!!! Super Hilfe und sooo schnell!

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