Online-Einkommenssteuererklärung ausdruckbar?

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  • hansj4000
    Neuer Benutzer
    • 11.05.2021
    • 2

    #1

    Online-Einkommenssteuererklärung ausdruckbar?

    In älteren Threads habe ich gelesen, dass man bei Elster-Online seine ausgefüllte Einkommenssteuererklärung kurz vor!! dem absenden an das Finanzamt noch ausdrucken kann. Ist dies aktuell auch noch so und wenn ja, wie sieht der Ausdruck dann aus? Ist dieser identisch mit den Formularen die es auch in Papierform gibt?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn Du auf den Registertab Versenden gehst (das geht u. U. erst nach Prüfen) dann ist ganz unten links ein Druckbutton. Senden musst Du in dem Moment nocht nicht, wenn Du nicht willst.

    Heißt also, drucken ist erst nach einer fehlerlosen Prüfung möglich.

    Der Ausdruck hat mit den amtlichen Vordrucken nichts gemeinsam.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Der Ausdruck hat mit den amtlichen Vordrucken nichts gemeinsam.
      Die Formatierung ist eine mittlere Katastrophe, wesentlich schlechter als die Druckvorschau von ElsterFormular.

      Die amtlichen Formulare lassen sich nur mit kommerziellen Steuerprogrammen ausdrucken.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • hansj4000
        Neuer Benutzer
        • 11.05.2021
        • 2

        #4
        Wenn ich also die Absicht hätte den Ausdruck jemanden zu zeigen, der mich vielleicht auf Fehler hinweisen könnte, dann wäre er Ausdruck praktisch nutzlos? Und ich müsste dann auf eine kommerzielle Steuersoftware umsteigen? Sehe ich das richtig?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          .. der mich vielleicht auf Fehler hinweisen könnte, dann wäre er Ausdruck praktisch nutzlos?
          Nein, dafür ist er schon zu gebrauchen, man muss den Ausdruck aber zeilenweise durchgehen, weil es keine ordentliche Formatierung gibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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