Hallo zusammen,
leider habe ich nichts zu derartigem gefunden.
Ich habe im Jahr 2019 eine Fortbildung für ca. 5000€ abgeschlossen. Da diese in Vollzeit war, habe ich in diesem Jahr wenig gearbeitet und dementsprechend wenig verdient.
Ich habe daher für das Jahr 2019 mehr oder weniger meine komplett gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten und die Fortbildungskosten blieben unberührt.
Nun hat mir ein bekannter erzählt, dass ich diese "unberührten" Fortbildungskosten aus dem Jahr 2019 im Jahr 2020 angeben kann.
Kann mir hierzu jemand mitteilen, ob und wie das funktioniert?
Ich hätte noch eine weitere Frage: Kann man dieses Jahr Fahrten in die Heimat (es liegt kein 2. Wohnsitz dort vor jedoch der Lebensmittelpunkt) angeben trotz Corona? Da Reisen ja nur bedingt möglich waren.
Besten Dank schon einmal
Viele Grüße
Paro
leider habe ich nichts zu derartigem gefunden.
Ich habe im Jahr 2019 eine Fortbildung für ca. 5000€ abgeschlossen. Da diese in Vollzeit war, habe ich in diesem Jahr wenig gearbeitet und dementsprechend wenig verdient.
Ich habe daher für das Jahr 2019 mehr oder weniger meine komplett gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten und die Fortbildungskosten blieben unberührt.
Nun hat mir ein bekannter erzählt, dass ich diese "unberührten" Fortbildungskosten aus dem Jahr 2019 im Jahr 2020 angeben kann.
Kann mir hierzu jemand mitteilen, ob und wie das funktioniert?
Ich hätte noch eine weitere Frage: Kann man dieses Jahr Fahrten in die Heimat (es liegt kein 2. Wohnsitz dort vor jedoch der Lebensmittelpunkt) angeben trotz Corona? Da Reisen ja nur bedingt möglich waren.
Besten Dank schon einmal
Viele Grüße
Paro
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