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"Übertrag" Fortbildungskosten aus 2019 in 2020

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    "Übertrag" Fortbildungskosten aus 2019 in 2020

    Hallo zusammen,

    leider habe ich nichts zu derartigem gefunden.
    Ich habe im Jahr 2019 eine Fortbildung für ca. 5000€ abgeschlossen. Da diese in Vollzeit war, habe ich in diesem Jahr wenig gearbeitet und dementsprechend wenig verdient.
    Ich habe daher für das Jahr 2019 mehr oder weniger meine komplett gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten und die Fortbildungskosten blieben unberührt.
    Nun hat mir ein bekannter erzählt, dass ich diese "unberührten" Fortbildungskosten aus dem Jahr 2019 im Jahr 2020 angeben kann.
    Kann mir hierzu jemand mitteilen, ob und wie das funktioniert?

    Ich hätte noch eine weitere Frage: Kann man dieses Jahr Fahrten in die Heimat (es liegt kein 2. Wohnsitz dort vor jedoch der Lebensmittelpunkt) angeben trotz Corona? Da Reisen ja nur bedingt möglich waren.


    Besten Dank schon einmal

    Viele Grüße

    Paro

    #2
    Deine Fragen betreffen nicht Elster, sondern das Steuerrecht.

    Ich kann Dir aber versichern, dass man Ausgaben grundsätzlich nur in dem Jahr geltend machen kann, in dem man sie bezahlt hat. Nur wenn sie zu einem Verlust geführt hätten ist ein Rücktrag oder Vortrag möglich.

    Kommentar


      #3
      Nun hat mir ein bekannter erzählt, dass ich diese "unberührten" Fortbildungskosten aus dem Jahr 2019 im Jahr 2020 angeben kann.
      Was verstehst du unter unberührten Fortbildungskosten ? Werbungskosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie bezahlt

      wurden. Sie mindern die Einkünfte. Erst wenn die Einkünfte deswegen negativ werden, ergibt sich ein Verlust, der vor- oder rückgetragen wird.

      Solange positive Einkünfte verbleiben und seien sie noch so gering, passiert nichts. Was dein Bekannter erzählt, ist deshalb zumindest unpräzise.

      Ob Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können, ist eine Frage des Steuerrechts. Wenn keine doppelte Haushaltsführung vorliegt,

      dürfte das schwierig sein. Man wird aber immer nur die Fahrten geltend machen können, die man tatsächlich durchgeführt hat.

      Mit Mein ELSTER haben deine Fragen nichts zu tun !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was verstehst du unter unberührten Fortbildungskosten ?
        Ich hab's so verstanden dass die Lohnsteuern schon in voller Höhe erstattet wurden, ohne dass dafür die Fortbildungskosten notwendig gewesen wären.

        Kommentar

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