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Fehlermeldung Einzelveranlagung

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    Fehlermeldung Einzelveranlagung

    Hallo Mein Mann hat sich 2019 getrennt. Also haben wir 2019 noch eine gemeinsame Erklärung gemacht.
    Jetzt habe ich angefangen online bei Elster alles von mir einzutragen.
    Im Hauptvordruck habe ich meine Eingaben gemacht auf Seite 1 .

    Auf Seite 2 (Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)

    habe ich freigelassen.

    Ebenso Punkt 3 ( Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart)

    Wenn ich jetzt die Prüfung laufen lasse, kommt folgende Fehlermeldung:


    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.


    Die Seiten 2 und 3 werden als mögliche Fehlerquellen angezeigt, die sind aber leer. Auch bin ich alle anderen Folien durch, aber finde keinen Fehler. Nirgends habe ich meinen Ex Mann angegeben.

    Nur auf Seite 1 habe ich angegeben : Dauerhaft getrennt lebend seit 2019


    Habt ihr eine Idee für mich?

    VIele Grüße




    #2
    In der Anlage Kind muss der Vater unter "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" erfasst werden, nicht unter "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Salinas Beitrag anzeigen
      .....
      Wenn ich jetzt die Prüfung laufen lasse, kommt folgende Fehlermeldung
      Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.
      .......
      Hallo Salinas,
      die Fehlermeldung bezieht sich auf die Anlage Kind wahrscheinlich durch die Datenübernahme aus dem Vorjahr. Du bist jetzt die Steuerpflichtige Person und bei Ehefrau kein Eintrag.
      Der zweite Elternteil kommt bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen rein.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Danke für die Rückmeldungen.

        Datenübernahme habe ich keine gemacht vom letzten Jahr sondern alles neu eingetragen.

        Bei Kindern habe ich folgendes eingetragen:

        Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A

        (das muss doch ich sein?) habe ich leibliches Kind eingetragen

        Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B

        habe ich nichts eingetragen


        Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person

        habe ich meinen Ex Mann eingetragen


        Also müsste es ja passen.

        Jedoch ist die Person B immer meine Frau , obwohl ich ja die Frau bin. Vielleicht Standart Einstellung?

        Habt ihr noc heine Idee?


        Viele Grüße!!!

        Kommentar


          #5
          Ach ja, ich habe bei Kind noch einen Eintrag gemacht, ist der vielleicht falsch?

          12 - Kinderbetreuungskosten
          Kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile
          Es bestand kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile vom - bis habe ich eingetragen

          und ebenso:

          Das Kind gehörte zu meinem Haushalt vom - bis habe ich auch eingetragen

          Kommentar


            #6
            Gibt es überhaupt Kinderbetreuungskosten, so dass Du diese Zeilen überhaupt anpacken darfst ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank, das wars ! Manchmal ist es so einfach .. Danke !

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                #8
                Unzulässige Angaben zur Haushaltszugehörigkeit im Abschnitt Kinderbetreuungskosten sind nach meiner "Privatstatistik" einer der

                häufigsten Fehler, die beim Ausfüllen der Anlage Kind gemacht werden. So einfach scheint es nicht zu sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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