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Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt

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    Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt

    Guten Abend Ihr Profis :-) ich hoffe meine Frage ist hier richtig:

    Ich habe zum ersten Mal über Elster die Steuererklärungen für meinen Lebensgefährten gemacht. Hierbei habe ich seine volljährige Tochter (lebt bei der Mutter und ist arbeitslos gemeldet, mein Lebensgefährte zahlt allerdings Unterhalt) mit angegeben. In der Vorabberechnung wurden Kinderfreibeträge für die Tochter berücksichtigt. In der Erklärung die wir jetzt erhalten haben heißt es allerdings, dass die Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt wurde. Daher wurden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens keine Kinderfreibeträge berücksichtigt. (was auch immer das heißen soll)

    Vielleicht liege ich ja falsch, aber müsste der gezahlte Unterhalt nicht irgendwie berücksichtigt werden. Immerhin steht seine Tochter nicht auf seiner Lohnsteuerkarte und die Mutter ist ebenfalls arbeitslos, so dass dort keine Berücksichtigung der Tochter bei der Einkommenssteuer erfolgt.

    Lohnt es sich hier Einspruch einzulegen oder hab ich etwas falsch gemacht?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von Euch helfen könnte.

    Ich wünsche Euch einen schönen Abend und bedanke mich vorab für Eure Hilfe.

    #2
    Er hat eine Erklärung bekommen? Oder einen Bescheid?

    Wo weicht der Bescheid von der Elster-Berechnung ab? Na klar, beim Kinderfreibetrag. Aber dann muss ja vorher schon eine Abweichung in der Berechnung gewesen sein.

    Dass er keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat versteh ich zwar nicht, wenn offenbar Kindergeld für das Kind gezahlt wird. Und dann, wenn es also Kindergeld gibt, kann er natürlich auch keinen Unterhalt geltend machen.

    Kommentar


      #3
      In der Vorabberechnung wurden Kinderfreibeträge für die Tochter berücksichtigt.
      Wann hast du denn die Vorabberechnung erstellt ? Es gab nämlich früh im Jahr einen Fehler in der Steuerberechnung, da wurde der Corona-Bonus

      für Kinder beim Kindergeldanspruch nicht mitgerechnet, was dazu geführt hat, dass die Günstigerprüfung mit dem (halben) Kinderfreibetrag gerechnet

      hat, obwohl tatsächlich der (halbe) Kindergeldanspruch+Corona-Bonus günstiger war. Unterhalt kann sowieso nicht geltend gemacht werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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