Guten Abend Ihr Profis :-) ich hoffe meine Frage ist hier richtig:
Ich habe zum ersten Mal über Elster die Steuererklärungen für meinen Lebensgefährten gemacht. Hierbei habe ich seine volljährige Tochter (lebt bei der Mutter und ist arbeitslos gemeldet, mein Lebensgefährte zahlt allerdings Unterhalt) mit angegeben. In der Vorabberechnung wurden Kinderfreibeträge für die Tochter berücksichtigt. In der Erklärung die wir jetzt erhalten haben heißt es allerdings, dass die Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt wurde. Daher wurden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens keine Kinderfreibeträge berücksichtigt. (was auch immer das heißen soll)
Vielleicht liege ich ja falsch, aber müsste der gezahlte Unterhalt nicht irgendwie berücksichtigt werden. Immerhin steht seine Tochter nicht auf seiner Lohnsteuerkarte und die Mutter ist ebenfalls arbeitslos, so dass dort keine Berücksichtigung der Tochter bei der Einkommenssteuer erfolgt.
Lohnt es sich hier Einspruch einzulegen oder hab ich etwas falsch gemacht?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von Euch helfen könnte.
Ich wünsche Euch einen schönen Abend und bedanke mich vorab für Eure Hilfe.
Ich habe zum ersten Mal über Elster die Steuererklärungen für meinen Lebensgefährten gemacht. Hierbei habe ich seine volljährige Tochter (lebt bei der Mutter und ist arbeitslos gemeldet, mein Lebensgefährte zahlt allerdings Unterhalt) mit angegeben. In der Vorabberechnung wurden Kinderfreibeträge für die Tochter berücksichtigt. In der Erklärung die wir jetzt erhalten haben heißt es allerdings, dass die Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt wurde. Daher wurden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens keine Kinderfreibeträge berücksichtigt. (was auch immer das heißen soll)
Vielleicht liege ich ja falsch, aber müsste der gezahlte Unterhalt nicht irgendwie berücksichtigt werden. Immerhin steht seine Tochter nicht auf seiner Lohnsteuerkarte und die Mutter ist ebenfalls arbeitslos, so dass dort keine Berücksichtigung der Tochter bei der Einkommenssteuer erfolgt.
Lohnt es sich hier Einspruch einzulegen oder hab ich etwas falsch gemacht?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von Euch helfen könnte.
Ich wünsche Euch einen schönen Abend und bedanke mich vorab für Eure Hilfe.
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