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Vorsorgeaufwand - freiwillig gesetzl. versichert als Arzt (kein Selbstzahler)

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    Vorsorgeaufwand - freiwillig gesetzl. versichert als Arzt (kein Selbstzahler)

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass dieses Thema schon oft diskutiert wurde, jedoch habe ich bisher nichts passendes für mich gefunden, was mir tatsächlich weitergeholfen hat, deshalb versuche ich es mit einem eigens eröffneten Thema.

    Ich mache für das letzte Jahr das erste Mal die Steuererklärung mit meiner Frau zusammen, als Zusammenveranlagung. Meine Frau ist Ärztin und freiwillig gesetzliche versichert. Die Thematik rund um die berufsständische Versorgungseinrichtung ist mir vollkommen neu, sodass ich hiermit so meine Probleme habe. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    AN- und AG-Anteil gem. 23b/22b habe ich in die Zeilen 4 und 9 eingetragen. In Zeile 5 habe ich den eingezahlten Betrag in die Versorgungsanstalt eingetragen, abzgl. dem AG-Anteil aus 22b, was auf denselben Betrag hinausläuft.


    Im nächsten Blatt stellt sich mir die Frage, ob ich in den Zeilen 11-15 weiterarbeiten muss oder in den Zeilen 16-22, oder betrifft Zweiteres nur die Selbstzahler? (sollte hier aber nicht der Fall sein, da die Zeilen 25-27 in der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt sind).

    In den Zeilen 37+39 habe ich die steuerfreien AG-Zuschüsse aus den Zeilen 24 a/c eingetragen.

    Ebenso habe ich auf der Lohnsteuerbescheinigung noch die Zeilen 35+36 (Steuerpflichtiger AG-Beitrag Zusatzversorgung und AN-Anteil zur Zusatzversorgung - wo gehören diese hin?

    Ich hoffe, ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen und bedanke mich vorab.

    Einen schönen Feiertag.

    Lukas

    #2
    Hallo,

    den Hinweis zur Zeile 5 hast du aber nicht gelesen:


    Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Nummer 22b der Lohnsteuerbescheinigung) - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden - (Euro)

    Des weiteren hast du auch die Hinweise zu den einzelnen Foren nicht gelesen,
    sonst wärst du nicht auf das Unterforum -Elsterformular gekommen.
    Die Anwendung gibt es ab Veranlagungszeitraum 2020 nicht mehr.
    Womit erstellst du die Erklärung?


    Zeile 11?
    Steht etwas in der Lohnsteuerbescheinigung?
    Hast du selbst gemerkt.
    Schau dir die einzelnen Zeilen an. Die Erläuterungen dazu sind verständlich.
    Ein Tipp. Nutze den Bescheinigungsabruf - dann geht alles wie von selbst


    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Da die Beiträge der Ehefrau für die Krankenversicherung vom Arbeitgeber abgeführt werden (sog. Firmenzahler) und deshalb auf der Lohnsteuerbescheinigung

      stehen, erfasst du sie ganz normal in den Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand. Den AN-Beitrag zur Zusatzversorgung musst du nirgendwo erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Figul,

        danke für den freundlichen Empfang.. Anmerkungen untenstehend.

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        den Hinweis zur Zeile 5 hast du aber nicht gelesen:
        habe ich gelesen. Ich habe den Betrag aus Zeile 4 auch von den Beiträgen, welche an die Versorgungsanstalt gezahlt wurden, abgezogen.

        Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Nummer 22b der Lohnsteuerbescheinigung) - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden - (Euro)

        Des weiteren hast du auch die Hinweise zu den einzelnen Foren nicht gelesen,
        sonst wärst du nicht auf das Unterforum -Elsterformular gekommen.
        Die Anwendung gibt es ab Veranlagungszeitraum 2020 nicht mehr. bitte um Entschuldigung
        Womit erstellst du die Erklärung? mit Elster


        Zeile 11?
        Steht etwas in der Lohnsteuerbescheinigung? Ja, in Nr. 25 AN-Beiträge zur gesetzl. Krankenversicherung
        Hast du selbst gemerkt.
        Schau dir die einzelnen Zeilen an. Die Erläuterungen dazu sind verständlich.
        Ein Tipp. Nutze den Bescheinigungsabruf - dann geht alles wie von selbst
        Danke für den Hinweis - wenn es sich mir erschließen würde, wäre ich wohl nicht hier. Habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich den Bescheinigungsabruf für meine Frau stelle.

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie und danke für deine Rückmeldung.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da die Beiträge der Ehefrau für die Krankenversicherung vom Arbeitgeber abgeführt werden (sog. Firmenzahler) und deshalb auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, erfasst du sie ganz normal in den Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand. Den AN-Beitrag zur Zusatzversorgung musst du nirgendwo erfassen. Zeilen 16-22 also einfach freibleibend?

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Zitat @Iheibel

            Womit erstellst du die Erklärung? mit Elster

            Auf diese Antwort habe ich gewartet:
            Allmählich müsste es sich herumgesprochen haben, dass Elster nichts anderes wie
            ELektronische STeuerERklärung bedeutet
            Vielleicht verrätst du noch die Anwendung, mit der du die Erklärung erstellst.
            Dann kann man auch etwas zum Bescheinigungsabruf erzählen.
            Lesen wird immer mehr zum Problem
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Zitat @Iheibel

              Womit erstellst du die Erklärung? mit Elster

              Auf diese Antwort habe ich gewartet:
              Allmählich müsste es sich herumgesprochen haben, dass Elster nichts anderes wie
              ELektronische STeuerERklärung bedeutet
              Vielleicht verrätst du noch die Anwendung, mit der du die Erklärung erstellst.
              Dann kann man auch etwas zum Bescheinigungsabruf erzählen.
              Lesen wird immer mehr zum Problem
              Dann freue ich mich aber, dich mit dieser Antwort beglückt zu haben. Ich mache die Steuer tatsächlich mit Elster, auf elster.de

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                #8
                Ich mache die Steuer tatsächlich mit Elster, auf elster.de
                Die Webanwendung heißt offiziell Mein ELSTER und das schon seit August 2017. Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum.

                Die Zeilen 16 bis 22 der Anlage Vorsorgeaufwand bleiben bei deiner Frau leer, das ist korrekt.

                Den Bescheinigungsabruf für deine Frau kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

                beantragen. Sie erhält dann entweder per Post einen Freischaltcode oder falls sie ein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, eine Nachricht zu dem

                Antrag und kann dann die Genehmigung im eigenen Konto erteilen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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