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Anlage N + Kinder + allg. Angaben

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    Anlage N + Kinder + allg. Angaben

    Hallo zusammen, vermutlich sind meine Fragen für Euch ein leichtes - aber ich sitze heute das erste Mal an einer Lohnsteuererklärung (für 2015).

    Ich habe mich angemeldet und wollte mir die entsprechenden Anlagen anklicken, Anlage N lässt sich jedoch nicht auswählen - zur Auswahl habe ich nur Lebenspartner A und Lebenspartner B, brauche ich jedoch beides nicht, da wir nicht verheiratet sind. Wie komme ich an Anlage N heran?

    Anlage Kind habe ich angeklickt, dort wird nach Kindergeld gefragt. Dies bezieht jedoch die Mutter der Kinder, muss ich es hier trotzdem ausfüllen?

    Viele Grüße Momo

    #2
    AW: Anlage N + Kinder + allg. Angaben

    Zitat von Momo G Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, vermutlich sind meine Fragen für Euch ein leichtes - aber ich sitze heute das erste Mal an einer Lohnsteuererklärung (für 2015).

    Ich habe mich angemeldet und wollte mir die entsprechenden Anlagen anklicken, Anlage N lässt sich jedoch nicht auswählen - zur Auswahl habe ich nur Lebenspartner A und Lebenspartner B, brauche ich jedoch beides nicht, da wir nicht verheiratet sind. Wie komme ich an Anlage N heran?

    Anlage Kind habe ich angeklickt, dort wird nach Kindergeld gefragt. Dies bezieht jedoch die Mutter der Kinder, muss ich es hier trotzdem ausfüllen?

    Viele Grüße Momo
    Hallo,

    das nennt sich Einkommensteuererklärung.
    Du darfst nur als steuerpflichtige Person (A) Angaben machen, egal ob m/w/t...
    Es geht nur um den Anspruch auf Kindergeld, egal wer es wirklich erhält.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage N + Kinder + allg. Angaben

      Wenn du wirklich ElsterFormular verwendest, findest du die Anlage N im gleichen Fenster links unten wie die Anlage Kind.

      Falls du mit der Webanwendung Mein ELSTER arbeitest, musst du die Anlage N über den blauen Button links hinzufügen.

      Im Jahr 2015 war die Anlage N nach meiner Erinnerung noch mit der Anlage VL kombiniert.

      In der Anlage Kind trägst du den halben Kindergeldanspruch des Jahres 2015 ein.

      Es heißt richtig Einkommensteuererklärung
      Angehängte Dateien
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N + Kinder + allg. Angaben

        OK Danke, dann trage ich das Kindergeld ein.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du wirklich ElsterFormular verwendest, findest du die Anlage N im gleichen Fenster links unten wie die Anlage Kind.

        Falls du mit der Webanwendung Mein ELSTER arbeitest, musst du die Anlage N über den blauen Button links hinzufügen.

        Im Jahr 2015 war die Anlage N nach meiner Erinnerung noch mit der Anlage VL kombiniert.

        In der Anlage Kind trägst du den halben Kindergeldanspruch des Jahres 2015 ein.

        Es heißt richtig Einkommensteuererklärung


        oh danke, dann trage ich den halben Kindergeldanspruch ein. das mit der Anlage N teste ich gleich aus.

        und danke jeweils für den hinweis zur Begrifflichkeit :-)

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          #5
          AW: Anlage N + Kinder + allg. Angaben

          Mir fiel eben ein, dass wir Mitgliedsbeiträge im Einkommensteuerhilfe-Verein gezahlt haben. Gebe ich die unter 9. "Zuwendungen" (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N + Kinder + allg. Angaben

            Zitat von Momo G Beitrag anzeigen
            Mir fiel eben ein, dass wir Mitgliedsbeiträge im Einkommensteuerhilfe-Verein gezahlt haben. Gebe ich die unter 9. "Zuwendungen" (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an?
            Ob dieser Mitgliedsbeitrag wirklich der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dient, da habe ich doch ernsthafte Zweifel.

            Jetzt weiß ich aber wenigstens, dass du mit Mein ELSTER unterwegs bist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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