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Darf ich den Teilfreistellungsbetrag selbst abziehen?

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    Darf ich den Teilfreistellungsbetrag selbst abziehen?

    Hallo zusammen,

    ich habe 2020 insgesamt 419,06 € Dividendenzahlungen aus einem (bei einem ausländischen Broker verwahrten) ausländischen Aktienfonds erhalten, die ich jetzt gern in der Anlage KAP angeben möchte. Soweit ich weiß muss bei einem Aktienfond nur 70% der Erträge versteuern ("Teilfreistellung"; bitte korrigiert mich wenn ich mich irre ).

    Meine Frage ist nun: Darf ich diese 30% Teilfreistellung selbst abziehen oder tut das das Finanzamt für mich? Also trage ich in meinem Fall einfach nur 293€ in KAP Zeile 19 ein, oder muss ich den Gesamtbetrag irgendwo anders separat als "Dividende aus Aktienfonds" angeben?

    Vielen Dank im Voraus,
    Aardjon

    #2
    Zitat von Aardjon Beitrag anzeigen
    die ich jetzt gern in der Anlage KAP angeben möchte
    Warum?

    Grundsätzlich gibst Du genau die Zahlen ein, die in der Bescheinigung Deiner Bank bzw. Deines Brokers stehen.

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      #3
      Also trage ich in meinem Fall einfach nur 293€ in KAP Zeile 19 ein, oder muss ich den Gesamtbetrag irgendwo anders separat als "Dividende aus Aktienfonds" angeben?
      Befasse dich mal lieber mit der Anlage KAP-INV !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Warum?
        Das Zauberwort dürfte

        bei einem ausländischen Broker verwahrt
        lauten.

        Weswegen die Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen und somit zu erklären sind.

        KAP ist hier aber die falsche Baustelle. KAP-INV ist gefragt, hier sind die Erträge vor Teilfreistellung anzugeben. Weiterhin ist die Vorabpauschale zu ermitteln. Ein echtes Vergnügen, aber man weiß ja, worauf man sich einlässt, wenn man bei einem ausländischen Broker Fonds verwahrt.

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          #5
          Hallo,

          es steht doch extra "vor Teilfreistellung" dabei.
          EDIT: Sorry, ich hatte irgendwie im Kopf, dass es schon um die Anlage KAP-INV ging.

          Grundsätzlich gibst Du genau die Zahlen ein, die in der Bescheinigung Deiner Bank bzw. Deines Brokers stehen.
          Woher soll die kommen?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Das Zauberwort dürfte bei einem ausländischen Broker verwahrt lauten.
            Ok. Ich geb die Hoffnung auf dass ich irgendwann mal bei einmaligem Lesen alle notwendigen Informationen aufnehmen werde

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Ok. Ich geb die Hoffnung auf dass ich irgendwann mal bei einmaligem Lesen alle notwendigen Informationen aufnehmen werde
              Da schließe ich mich an.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Danke fürs Zurechtschubsen, ich war bisher davon ausgegangen dass das auch einfach nur "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" sind. Diesen Eindruck hatte ich unter anderem aus anderen Beiträgen hier im Forum gewonnen (z.B. https://forum.elster.de/anwenderforu...giro-dividende - was ist denn dort anders als bei mir?)

                Ich werde mir die KAP-INV auf jeden Fall mal anschauen

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                  #9
                  Hallo,

                  was ist denn dort anders als bei mir?
                  Die Wertpapierart. Fonds gehören in die - relativ neue - Anlage KAP-INV, alles andere in die Anlage KAP.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Zitat von Aardjon Beitrag anzeigen
                    was ist denn dort anders als bei mir?)
                    Bei den anderen Themen dürfte es um Aktien gegangen sein. Die kommen in KAP. (Anleihen, Tagesgeld oder Festgeld natürlich auch)

                    Kommentar


                      #11
                      was ist denn dort anders als bei mir?
                      Bei dir geht es um Ausschüttungen aus einem ausländischen Aktienfonds, der bei einem ausländischen Broker verwahrt wird und nicht um Dividenden aus Aktien.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten! Die Anlage KAP-INV an sich ist tatsächlich auf den ersten Blick recht selbsterklärend!

                        Was mich aber gerade irritiert: In der Anlage zur ESt 2020 werden bei der Berechnung der Vorabpauschale nur Fondsdaten für 2019 abgefragt (Rücknahmepreise, Ausschüttungen, unterjähriger Erwerb). Ich habe meine Anteile erst 2020 gekauft und auch nur in 2020 Erträge erzielt. Wie/Wo kann ich denn in "Mein Elster" die Daten für 2020 eingeben? Oder muss ich die Investmenterträge etwa immer erst im übernächsten Jahr erklären (in meinem Fall also erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung für 2021)?
                        Zuletzt geändert von Aardjon; 17.05.2021, 23:37.

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                          #13
                          Die Anlage KAP-Inv ist doch eigentlich nur für Thesaurierende Investmentfonds welche dem neuen Investmentsteuergesetz (ab 2018) unterliegen.
                          Ein "normaler" ausschüttender Aktienfonds fällt meines Wissens da nicht drunter und die Ausschüttungen kommen wie früher in die Anlage KAP.

                          Lasse mich aber gerne eines besseren belehren falls jemand eine gute Fundstelle kennt, wo schön übersichtlich dargestellt wird was in die KAP Inv kommt und was nicht.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Die Anlage KAP-Inv ist doch eigentlich nur für Thesaurierende Investmentfonds welche dem neuen Investmentsteuergesetz (ab 2018) unterliegen.
                            Ein "normaler" ausschüttender Aktienfonds fällt meines Wissens da nicht drunter und die Ausschüttungen kommen wie früher in die Anlage KAP.
                            Nein, für die Steuer ist es egal ob der Fond thesauriert oder nicht (war es nicht eines der Ziele der Reform von 2018, das zu vereinheitlichen?). Ich habe die KAP-INV aber auch erst hier in diesem Thread kennengelernt

                            Das steht auch in der ELSTER-Ausfüllhilfe:
                            Zitat von Mein Elster
                            Wann ist die Anlage KAP-INV auszufüllen?


                            Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge auszufüllen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Investmentanteile im Ausland verwahrt werden.
                            Und bei Finanztip:
                            Zitat von https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/
                            Die Anlage KAP-INV musst Du ausfüllen, wenn Du Investmentanteile hältst, die bei einer ausländischen Bank oder Fondsgesellschaft verwahrt werden.

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                              #15
                              Zitat von Aardjon Beitrag anzeigen
                              Nein, für die Steuer ist es egal ob der Fond thesauriert oder nicht (war es nicht eines der Ziele der Reform von 2018, das zu vereinheitlichen?).
                              Exakt (abgesehen davon, dass Fond in die Suppe kommt und es immer noch Fonds heißt). Ansonsten wäre es auch sinnlos, dass KAP-INV die Ausschüttungen (vor Teilfreistellung) erfragt.

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