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    #31
    0,1493 ist sicher nicht n Zwölftel von 0,33. Da muss ich mir den Rest gar nicht mehr anschauen.

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      #32
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      0,1493 ist sicher nicht n Zwölftel von 0,33. Da muss ich mir den Rest gar nicht mehr anschauen.
      Nein, das ist sicher kein 12tel. Sie haben Recht. Die Bank gibt das so an und ich habe es so verstanden, dass es 1/12 pro Monat sei. Aber, wenn ich das ausrechne, kommt weder bei 4, 5, oder 6 Monaten 0,1493 raus. Insofern verneige ich mich erstmal sehr, sehr tief vor Ihnen!
      In der Tat bekomme ich Fehlermeldungen bei allen Eintragungen, bei denen die Bank einen Wert für Zeile 43 angegeben hat. Nur wenn bei Zeile 43 kein Eintrag erfolgt, also auch nicht 0,00, wird der Eintrag angenommen.
      Mich verblüfft immer noch, dass die Bank so blöd sein soll, aber zunächst arbeite ich mal auf dieser Basis weiter.
      Sie trennen ja Forum strikt von Ihren anderen Leben - insofern kann ich Ihnen keine Flasche Champagner zukommen lassen. Was ich sonst sehr gerne täte:
      Herzliche Grüße
      Wolfgang

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        #33
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        0,1493 ist sicher nicht n Zwölftel von 0,33. Da muss ich mir den Rest gar nicht mehr anschauen.
        So, es lässt mir keine Ruhe, habe hin und her überlegt und (ohne Erfolg) gegoogelt. Noch einmal und noch einmal gelesen:
        Es heißt eindeutig:
        "Kürzung Wert lt. Zeile 42 (dort stehen 0,33) um 1/12 für jeden vollen Monat vor Erwerb" - das bedeutet für mich, wenn (z.B.) im Mai erworben wurde, muss ich kürzen um 1. April, 2. März, 3. Februar und 4. Januar - also um 4/12.
        Klingt das nicht logisch?
        Bin sehr gespannt, was meine Supportanfrage ergibt.
        Schönen Samstag wünsche ich Ihnen.

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          #34
          Zitat von derelster Beitrag anzeigen

          Es heißt eindeutig:
          "Kürzung Wert lt. Zeile 42 (dort stehen 0,33) um 1/12 für jeden vollen Monat vor Erwerb" - das bedeutet für mich, wenn (z.B.) im Mai erworben wurde, muss ich kürzen um 1. April, 2. März, 3. Februar und 4. Januar - also um 4/12.
          Klingt das nicht logisch?
          Natürlich. Da volle Monate zählen, ist die Kürzung n Zwölftel, wobei n ganzzahlig ist.
          0,33/12 ist 0,0275. 0,1493 ist definitiv kein ganzzahliges Vielfaches von 0,0275. Das ist so eindeutig, dass man es ohne Taschenrechner sieht.

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            #35
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Natürlich. Da volle Monate zählen, ist die Kürzung n Zwölftel, wobei n ganzzahlig ist.
            0,33/12 ist 0,0275. 0,1493 ist definitiv kein ganzzahliges Vielfaches von 0,0275. Das ist so eindeutig, dass man es ohne Taschenrechner sieht.
            Lieber multi - ich hab's!!! Sie werden begeistert sein! Die Zahlen, die von der Bank in Zeile 43 übermittelt werden, sind vermutlich tagesgenau. Also nicht 1/12 für jeden Monat, sondern 1/365 für jeden Tag vor dem Erwerb. Habe es mehrmals überprüft, es klappt. Dem Wert 0,1493 entsprechen 165 Tagen, also fünf Monate und 15 oder 17 Tage. Ich nehme fünf Monate - 0,33/12 mal 5 = 0,1375. Das trage ich ein und es passt.
            Bin auf Ihr Feedback gespannt!
            Einen schönen Abend noch - und: Köln ist nicht abgestiegen!!!
            Wolfgang

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              #36
              Zitat von derelster Beitrag anzeigen
              Bin auf Ihr Feedback gespannt!
              Erkenntnis ist: Die Fehlermeldung von Mein Elster war korrekt und zielführend.
              Soweit die Bank die Kürzung mutmaßlich tagesgenau berechnet, entspricht dies nicht dem Investmentsteuergesetz, Paragraph 18.
              Allerdings geht es hier ja um Erträge, die nicht der inländischen Besteuerung unterlagen, die Bank ist also vermutlich ausländisch und stellt die Daten nachrichtlich als reine Serviceleistung zur Verfügung. Nichtsdestotrotz sollten die Daten stimmen, insofern wäre ein Hinweis auf die falsche Methode der Berechnung angebracht.

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                #37
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Erkenntnis ist: Die Fehlermeldung von Mein Elster war korrekt und zielführend.
                Soweit die Bank die Kürzung mutmaßlich tagesgenau berechnet, entspricht dies nicht dem Investmentsteuergesetz, Paragraph 18.
                Allerdings geht es hier ja um Erträge, die nicht der inländischen Besteuerung unterlagen, die Bank ist also vermutlich ausländisch und stellt die Daten nachrichtlich als reine Serviceleistung zur Verfügung. Nichtsdestotrotz sollten die Daten stimmen, insofern wäre ein Hinweis auf die falsche Methode der Berechnung angebracht.
                Guten Morgen mit hoffentlich dem gleichen schönen Wetter, wie hier.
                Dass Mein Elster korrekt - im Sinne des Wortes - arbeitet, bezweifle ich an dieser Stelle nicht. Bei "zielführend" melde ich gelinde Zweifel an. Ohne Ihre und meine Hartnäckigkeit, wäre hier garnix zielführend gewesen. Erst Ihr Hinweis auf 12tel, auf n12tel, hat den Erfolg gebracht. Und den Sinn, der hinter der Eintragung in Zeile 43 steht, den könnte man einem Nutzer durchaus etwas klarer erläutern. Formulierungen, die man erst dann versteht, wenn man sie verstanden hat, sind in der Regel von den Menschen formuliert, die wissen was sie "wollen". Wenn man Nutzern helfen will, formuliert man idealerweise so, dass sie wissen, was sie "sollen". In meinem Bereich heißt das zum Beispiel: Designe nicht für Designer(:innen)! Meint - nicht für dich selbst, sondern für die, die keine Ahnung haben.
                Das alles nur nebenbei. Ich versuche mich jetzt mal an einer Excel Tabelle in die ich die fehlerhaften Werte eintrage und die mir dann die richtigen Werte ausspuckt. Das alles händisch zu machen, ist mühsam. Es sind in der Tat 70 (!) Zeilen. Und es geht am Schluss um eine absolut lächerliche Summe - aber das ist nun auch kein Elsterproblem, sondern entspringt einfach dem Geschäftsmodell einer ausländischen Bank:
                Ihnen nochmal und nochmal meinen großen Dank! Gestern habe ich ja im Überschwang geschrieben, dass Köln nicht abgestiegen sei. Dabei habe ich völlig außer Acht gelassen, dass Sie Kiler sein könnten.... Hoffentlich nicht.
                w

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                  #38
                  Zitat von derelster Beitrag anzeigen
                  Dass Mein Elster korrekt - im Sinne des Wortes - arbeitet, bezweifle ich an dieser Stelle nicht. Bei "zielführend" melde ich gelinde Zweifel an.
                  Ich finde die Meldung

                  Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen) (3. Investmentfonds, Anlage KAP-INV Ehefrau / Person B).
                  sehr klar formuliert, sie verweist sogar auf das richtige Formular und gibt an, bei welchem Fonds das Problem zuerst auftritt. Ich würde mir wünschen, alle Fehlermeldungen bei Mein Elster wären so eindeutig.

                  Dass die Kürzung nur für volle Monate erfolgt, steht in der Beschriftung der Zeile. Man sollte nicht vergessen, dass KAP-INV eine Anlage ist, die nur einen sehr kleinen Kreis betrifft. Steuerformulare erklären kein Steuerrecht, und wer sich, aus welchem Grund auch immer und natürlich völlig legal, mit einem Depot ins Ausland begibt, muss sich um die Besteuerungsgrundlagen selbst kümmern. Dass die ausländische Bank überhaupt aufbereitete, wenn auch falsche, Daten für die deutsche Steuer liefert, stellt für mich schon fast Luxus dar.

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                    #39
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Ich finde die Meldung
                    sehr klar formuliert, sie verweist sogar auf das richtige Formular und gibt an, bei welchem Fonds das Problem zuerst auftritt. Ich würde mir wünschen, alle Fehlermeldungen bei Mein Elster wären so eindeutig.

                    Dass die Kürzung nur für volle Monate erfolgt, steht in der Beschriftung der Zeile. Man sollte nicht vergessen, dass KAP-INV eine Anlage ist, die nur einen sehr kleinen Kreis betrifft. Steuerformulare erklären kein Steuerrecht, und wer sich, aus welchem Grund auch immer und natürlich völlig legal, mit einem Depot ins Ausland begibt, muss sich um die Besteuerungsgrundlagen selbst kümmern. Dass die ausländische Bank überhaupt aufbereitete, wenn auch falsche, Daten für die deutsche Steuer liefert, stellt für mich schon fast Luxus dar.
                    Lieber multi, ich hätte gewettet, dass Sie so argumentieren! Keine Sorge - ich finde Mein Elster auch ganz toll.
                    Aus der Sicht, eines Nutzers (Steuerzahlers ohne Steuerfachgehilfenprüfung oder ähnliches) gebe ich Ihnen recht, die Formulierung:

                    "Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen) (3. Investmentfonds, Anlage KAP-INV Ehefrau / Person B)."

                    ist grammatikalisch richtig formuliert. Aber mit Verlaub, man muss das schon sehr oft lesen - besser ich muss es sehr oft lesen - bis es verstanden wird.
                    Immerhin ist meine Excel Tabelle fertig und ich sehe dem Sonntag Nachmittag mit Freude entgegen. Wie es aussieht, werde ich es schaffen die Anlage KAP-INV fertig auszufüllen.
                    Herzlich

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                      #40
                      Zitat von derelster Beitrag anzeigen

                      Lieber multi, ich hätte gewettet, dass Sie so argumentieren! Keine Sorge - ich finde Mein Elster auch ganz toll.
                      Aus der Sicht, eines Nutzers (Steuerzahlers ohne Steuerfachgehilfenprüfung oder ähnliches) gebe ich Ihnen recht, die Formulierung:

                      "Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen) (3. Investmentfonds, Anlage KAP-INV Ehefrau / Person B)."
                      Falls der Eindruck entstanden ist, ich fände Mein Elster toll, ist dieser Eindruck falsch.
                      Ich finde es an manchen Stellen gut, an andereren schlecht, insgesamt durchschnittlich, inzwischen besser als sein Ruf, aber sicher nicht toll.

                      Viele Fehlermeldungen in Mein Elster sind schlecht. Dies betrifft insbesondere die des Typs "Es wurde A angegeben, dass ist aber nur erlaubt, wenn B angegeben wurde" und als einzigen Vorschlag zur Behebung aufzeigt, B anzugeben und die Möglichkeit, dass tatsächlich die Angabe A falsch ist, unterschlägt.
                      Also das typische "Es wurden in Anlage X Angaben zur Ehefrau gemacht, es handelt sich aber um eine Einzelveranlagung", was dem Forum ständig Beiträge beschert, dass Mein Elster die Angabe zum Vornamen einer nicht vorhandenen Ehefrau fordert.

                      Die Meldung in unserem Fall verweist aber auf das richtige Feld, wird nicht als positives Beispiel in einem Lehrbuch über einfache Sprache eingehen, aber auch nicht zwingend als negatives. Die Kernaussage "Der Wert in Zeile x muss genau ein oder mehrere Zwölftel von Zeile y sein" lässt sich einfach verifizieren. Wenn alle Fehlermeldungen nur so wären.

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                        #41
                        Ich mag die Art, wie Sie Dinge sehen und beurteilen sehr! Und ich bin durch - im Sinne von fertig mit Anlage KAP-INV. Das war vor drei Tagen noch nicht abzusehen.... Und in der Tat kommt der Gedanke auf, sich mit einem Glas Prosecco auf die Terrasse in die Sonne zu setzen - auch, wenn es eigentlich viel zu früh dafür ist.
                        Und die bescheuerte Bank rufe ich morgen an. Wobei - es wird wortreiche Erläuterungen geben, mit dem Ziel, mir, dem Kunden, zu sagen, wie doof ich bin....
                        Zuletzt geändert von derelster; 30.05.2021, 15:01.

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                          #42
                          Zitat von derelster Beitrag anzeigen
                          Und in der Tat kommt der Gedanke auf, sich mit einem Glas Prosecco auf die Terrasse in die Sonne zu setzen - auch, wenn es eigentlich viel zu früh dafür ist.
                          Das ist verdient, und Prosecco ist ja angeblich sogar schon zum Frühstück erlaubt.
                          ​​​​​​
                          Ich muss aus gesundheitlichen Gründen darauf verzichten, wie auch auf den angebotenen Champagner. Es gäbe aber sicher Menschen, die den Gegenwert einer solchen Flasche nötiger haben, sei es die Tafel, UNICEF , Ärzte ohne Grenzen oder ähnliches.
                          Ansonsten schmeckt alkoholfreier Sekt gar nicht sooo schlecht.

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                            #43
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen

                            Das ist verdient, und Prosecco ist ja angeblich sogar schon zum Frühstück erlaubt.
                            ​​​​​​
                            Ich muss aus gesundheitlichen Gründen darauf verzichten, wie auch auf den angebotenen Champagner.
                            Ansonsten schmeckt alkoholfreier Sekt gar nicht sooo schlecht.
                            Gesundheitlichen Gründe .... ich wünsche nur das Beste! Und das mit dem alkoholfreien Sekt stimmt in der Tat. Am Donnerstag habe ich den Abend damit verbracht, weil ich noch fahren musste.

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