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Bekanntgabe des Steuerbescheids an andere Person

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    Bekanntgabe des Steuerbescheids an andere Person

    Für die Steuererklärung 2019 einer verstorbenen Person, für die ich Rechtsnachfolger bin,
    habe ich in Elsterformular (genau wie für meine eigenen Erklärungen) einfach beim Versenden
    den Haken bei "jo, mach Bescheid mal elektronisch" (oder so ähnlich lautend) gesetzt.

    Habe, wie üblich, auch hier eine E-Mail bekommen und die "fremden" Daten heruntergeladen;
    der Bescheid ging mir aber überdies hinaus noch in Papierform zu. An meine Adresse.

    Bei Elster bekomme ich jetzt diese Optionen:

    ElsterBekanntgabe1.png

    Kann ich den Bescheid dann trotzdem (zum Vergleich) noch elektronisch abholen, wenn ich hier die letzte Option wähle?
    Ich meine, ich habe das ja elektronisch eingereicht, dann sollte doch wohl auch die Möglichkeit bestehen
    die Daten auch von hier wieder abzurufen - oder?

    Blöde Nebenfrage:
    Bietet Elster überhaupt, wie das Formular (R.I.P.), einen Vergleich der Daten an?

    #2
    Die unverbindlichen Bescheiddaten und der Bescheiddatenvergleich werden elektronisch bereitgestellt, der verbindliche Steuerbescheid

    ergeht jedoch als Papierbescheid an den in der Erklärung angegebenen Adressaten. Die Bereitstellung der Bescheiddaten erfolgt bei Mein ELSTER

    generell, ein extra Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Sobald die Bescheiddaten abholbar sind, wirst du per E-Mail benachrichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das ergibt Sinn. Danke.

      Habe aus Spaß die anderen Optionen mal angewählt, aber da gibt's
      sofort eine Fehlermeldung, dass das Zertifikat nicht zu dieser Erklärung passt.

      Elster scheint ja gegenüber dem Formular extremst eingeschränkt zu sein.
      Gibt es denn nun die Möglichkeit des Vergleichs der Daten in Elster, nach
      Abholen der unverbindlichen Bescheiddaten?

      Kommentar


        #4
        Gibt es denn nun die Möglichkeit des Vergleichs der Daten in Elster, nach Abholen der unverbindlichen Bescheiddaten?
        Habe ich doch geschrieben: "... und der Bescheiddatenvergleich werden elektronisch bereitgestellt."

        Es werden beim Abholen der Bescheiddaten zwei Postfachnachrichten erzeugt, eine enthält die Bescheiddaten, die andere den Vergleich.

        Die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids unterliegt gewissen Beschränkungen, diesen Antrag konnte man

        aber bei ElsterFormular noch überhaupt nicht stellen, auch nicht für 2019.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Habe ich doch geschrieben: "... und der Bescheiddatenvergleich werden elektronisch bereitgestellt."
          Hab' ich überlesen, sorry.

          Unverbindlich ist okay, Hauptsache der Vergleich ist möglich.
          Das Verbindliche können die mir meinetwegen auch per Brieftaube zustellen;
          bin nur an Euros interessiert

          Danke!

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