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Welche Formulare muss ich als Nachhilfelehrer einreichen?

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    Welche Formulare muss ich als Nachhilfelehrer einreichen?

    Guten Tag,

    meine Einnahmen liegen bei ca 15.000€ und habe die Kleinunternehmerregelung angenommen. Welche Formulare muss ich für 2020 ausfüllen, damit das Finanzamt zufrieden ist und alles hat, was es braucht?

    Viele Grüße
    Patrick

    #2
    Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
    Welche Formulare muss ich für 2020 ausfüllen, damit das Finanzamt zufrieden ist und alles hat, was es braucht?
    Ich gehe davon aus, dass Du Dein Gewerbe angemeldet hast? Auf den 1. Blick kommen erstmal die Anlage G (falls Du nicht Freiberufler bist) und die Anlage EÜR in Frage. Sind das Deine einzigen Einkünfte, oder bist Du noch als (z. B.) Angestellter in einem Unternehmen tätig? Dann kommen ja noch andere Anlagen dazu.

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      #3
      Als Nachhilfelehrer mit Hochschulvorbildung erklärt man den Gewinn in der Anlage S, das ist dann in der Regel selbstständige Arbeit und kein Gewerbe !

      https://www.gewerbeanmeldung.de/gewe...achhilfelehrer

      https://www.existenzgruender.de/Shar...aetigkeit.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Als Nachhilfelehrer mit Hochschulvorbildung erklärt man den Gewinn in der Anlage S, das ist dann in der Regel selbstständige Arbeit und kein Gewerbe !
        Ich habe keinen Hochschulabschluss. Muss ich dann trotzdem nur die Anlage S ausfüllen?

        Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich ein Gewerbe brauche, dass ich dann auch schon letztes Jahr angemeldet hatte.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Als Nachhilfelehrer mit Hochschulvorbildung
          Davon hat der Themenersteller bisher nichts gesagt.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
            dass ich ein Gewerbe brauche, dass ich dann auch schon letztes Jahr angemeldet hatte.
            Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann bist Du mit meiner Information schon richtig unterwegs, Anlage G und die EÜR. Trotzdem bleibt noch der zweite Teil meiner Äußerung in # 2.

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              #7
              Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
              Trotzdem bleibt noch der zweite Teil meiner Äußerung in # 2.
              Du hast recht. Danke schonmal für eure Hilfe!

              Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
              Sind das Deine einzigen Einkünfte, oder bist Du noch als (z. B.) Angestellter in einem Unternehmen tätig?
              Bin ich noch nicht.. würde sich da noch etwas ändern?

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                #8
                Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
                Bin ich noch nicht
                Was heißt "noch nicht"?
                Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
                würde sich da noch etwas ändern?
                Das kommt drauf an, wenn Du z. B. als normaler Arbeitnehmer irgendwo arbeitest, dann musst Du ja z. B. die Anlage N abgeben.

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                  #9
                  Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                  Was heißt "noch nicht"?
                  Dass das für das Jahr 2020 nicht gilt. Könnte sich aber dieses Jahr ändern.

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                    #10
                    Wo kann ich Vorsorgeaufwändungen geltend machen? In der EÜR und Anlage G ja nicht.. da müsste ich dann noch zusätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben oder sehe ich das falsch?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
                      da müsste ich dann noch zusätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben oder sehe ich das falsch?
                      Die musst Du doch sowieso abgeben, und zu dieser Erklärung hast Du dann die Anlagen, also N für nichtselbstständige Arbeit, G für Gewerbe, EÜR für usw. usw.

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                        #12
                        Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
                        Wo kann ich Vorsorgeaufwändungen geltend machen? In der EÜR und Anlage G ja nicht.. da müsste ich dann noch zusätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben oder sehe ich das falsch?
                        Hallo,

                        was willst du sonst abgeben?
                        Natürlich ist das eine Einkommensteuererklärung, wobei die EÜR ein selbständiges Formular ist.
                        Vorsorgeaufwendungen gehören in die entsprechende Anlage
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Ich bedanke mich für eure Antworten.

                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Vorsorgeaufwendungen gehören in die entsprechende Anlage
                          Welche Anlage wäre das? Bei mir wären das meine gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
                            Bei mir wären das meine gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung.
                            Das ist nicht nur bei Dir so.
                            Zitat von Patrick Odebrecht Beitrag anzeigen
                            Welche Anlage wäre das?
                            Na ja, so groß ist die Auswahl der Anlagen ja nicht, vielleicht Vorsorgeaufwand? Die ist erstaunlicherweise ganz ohne Dein Zutun schon angeklickt, wenn Du eine neue Steuererklärung startest.

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