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Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und Erstellung der neuen Einkommensteuererklärung

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    Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und Erstellung der neuen Einkommensteuererklärung

    Guten Tag,
    ich habe meine Daten aus dem Vorjahr mit ELSTER-Formular in "Mein ELSTERr" exportiert. Dort habe ich die Daten des Jahres 2019 in die Einkommensteuererklärung 2020 übernommen.
    Die übernommenen Daten wurden nicht verändert.
    Dann habe ich zur Probe eine Prüfung und Steuerberechnung durchgeführt und es wurde mir eine Steuerberechnung für das Jahr 2020 angezeigt, aber mit den kompletten Daten aus 2019.
    Muss ich nun in "Mein Elster" jeden Punkt, den ich 2019 ausgefüllt habe auf Richtigkeit überprüfen und evtl. neu eigeben?
    In ELSTER-Formular war es so geregelt - so glaube ich - dass die Daten aus dem Vorjahr übernommen/bestätigt werden mußten, ansonsten blieben sie unberücksichtigt.
    Kann man Mein ELSTER so einstellen, dass wieder so wie im ELSTER-Formular funktion

    #2
    Hallo Capetta,
    die Datenübernahme ist eine Erleichterung, um in Mein Elster jetzt alles schneller zu finden, wo etwas eingetragen wird.
    Für die Steuererklärung 2020 musst du natürlich die aktuellen Werte des Jahres eintragen, das war aber im Elsterformular genauso, die aktuellen Zahlen des laufenden Jahres mussten auch eingetragen werden bzw. die Vorjahresdaten überschrieben.

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe,
      danke für die schnelle Rückmeldung.
      Ja, im Elster-Formular mussten die neuen Zahlen eingetragen (die alten Zahlen übernommen oder überschrieben werden) ansonsten blieben sie in der neuen Steuererklärung unberücksichtigt.
      Es erfolgte soweit ich noch weiss, bei der Prüfung der Erklärung ein roter Hinweis.
      In Mein-ELSTER werden die Daten aus dem Vorjahr - nach meiner jetzigen Erfahrung - ohne dass eine Nachfrage erfolgt in die Steuererklärung als Eintrag übernommen und bei der Steuerberechnung mit verarbeitet.
      Kann das so richtig sein?

      Kommentar


        #4
        Hallo Capetta,
        also die Daten werden alle übernommen -> du musst dann alle Werte aktualisieren mit den neuen Werten oder ggf. Werte entsprechend entfernen, die in diesem Jahr vielleicht nicht auftauchen.
        Sonst passiert es, dass diese Werte in der Steuerberechnung mit verwendet werden.
        Du kannst dich ja auch für den Bescheinigungsabruf entscheiden und die Datenübernahmefunktion nicht benutzen.

        Tschüß

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          #5
          Du kannst dich ja auch für den Bescheinigungsabruf entscheiden und die Datenübernahmefunktion nicht benutzen.
          Man kann beide Funktionen nutzen, es ist nur leider bei weitem nicht so komfortabel, wie das bei ElsterFormular war.

          Immerhin werden inzwischen die Daten aus dem Bescheinigungsabruf andersfarbig markiert, so dass man erkennen kann, woher die Daten jeweils stammen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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