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Datenübernahme: 2016 ==> 2020

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    Datenübernahme: 2016 ==> 2020

    Hallo,
    meine letzte Einkommensteuer-Erklärung per ELSTER erfolgte im Jahr 2016. Danach wurde seitens des Finanzamtes keine erneute verlangt, da NVB-Bescheinigungen bis Ende 2019 erstellt wurden.

    Jetzt wollte ich eben diese Daten in das neue ELSTER-Formular für 2020 übernehmen, aber es gelang mir nur, die für 2020 geltenden Änderungen manuell anzupassen, wobei das Formular zum Versenden den alten Jahrestitel 2016 beibehalten hat.

    Wie kann ich diese Vorlage datenmäßig übernehmen, um so die Version 2020 zu erhalten, ohne fast alle vorhandenen Einträge nochmals händisch auszufüllen?
    Gruß aus dem Oberbergischen

    #2
    Hallo,

    in Mein Elster wird dir nach Start -Neues Formular.Einkommensteuer angezeigt für welches Jahr hier kannst du auswählen
    2020. Nächster Schritt - Datenübernahme aus- hier wählst du deine Erklärung für 2016 aus.
    Ich verstehe dein Problem nicht oder bist du gar nicht in Mein Elster unterwegs?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      ...in Mein Elster wird dir nach Start -Neues Formular.Einkommensteuer angezeigt für welches Jahr hier kannst du auswählen2020.
      Nächster Schritt - Datenübernahme aus- hier wählst du deine Erklärung für 2016 aus.
      Dat-Übern..jpgNach der Vorwahl 2020 lässt sich die letztmalig verschickte 2016 Nicht mehr auswählen. Es geht nur 2016 ==> 2016_korrigiert.
      Angehängte Dateien
      Gruß aus dem Oberbergischen

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        #4
        Nach der Vorwahl 2020 lässt sich die letztmalig verschickte 2016 Nicht mehr auswählen.
        Das ist bekannt ! Nach meiner Erinnerung ist die Übernahme nur bis 2018 zurück möglich. Du könntest die Erklärungsdaten aus 2016

        wahrscheinlich nach 2018 übernehmen, aber das hilft dir bei Mein ELSTER nicht weiter, weil man aus Entwürfen keine Daten in das

        nächste Jahr übernehmen kann. Ein weiterer Schwachpunkt der Webanwendung im Vergleich zu ElsterFormular.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist bekannt ! Nach meiner Erinnerung ist die Übernahme nur bis 2018 zurück möglich. .
          Damit bleibt für mich (momentan) nur der Weg, ein komplett neues 2020er Formular (als Erstling) zu erstellen.

          Gruß aus dem Oberbergischen

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            #6
            Damit bleibt für mich (momentan) nur der Weg, ein komplett neues 2020er Formular (als Erstling) zu erstellen
            Was aber nach meiner Erfahrung auch nicht so dramatisch ist, wenn man nach Eingabe der Persönlichen Daten den Bescheinigungsabruf nutzt.

            Ich z. B. bin Rentner und erhalte neben meiner Rente noch Versorgungsbezüge. Die Daten dafür einschließlich der Beiträge zur Kranken- und

            Pflegeversicherung kann ich alle aus dem Bescheinigungsabruf übernehmen. Manuell nachtragen muss ich die Haushaltsnahen Aufwendungen,

            aber die ändern sich ohnehin jedes Jahr und meine Kirchensteuervorauszahlungen, die ebenfalls variabel sind. Länger als 30 Minuten bin ich da

            nicht beschäftigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was aber nach meiner Erfahrung auch nicht so dramatisch ist, wenn man nach Eingabe der Persönlichen Daten den Bescheinigungsabruf nutzt.
              Es wäre natürlich viel, viel einfacher, wenn man die Zusammenfassung "bearbeiten" könnte, nämlich hier einfach das Jahr updaten.
              Gruß aus dem Oberbergischen

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                ...Manuell nachtragen muss ich die Haushaltsnahen Aufwendungen...
                Habe versucht, die nicht ladbaren Daten aus 2016 entsprechend aktualisiert einzutragen und 3 verschiedene Bescheinigungen vom Finanzamt abzurufen.

                Wurde da wohl etwas übersehen? Ich finde gewisse Einträge wie Schwerbehinderung, Private Krankenzusatzversicherungen, Handwerksleistungen etc, NICHT mehr.
                Gruß aus dem Oberbergischen

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                  #9
                  Ich finde gewisse Einträge wie Schwerbehinderung, Private Krankenzusatzversicherungen, Handwerksleistungen etc, NICHT mehr.
                  Für diese Einträge gibt es keine Bescheinigungen und die müssen für 2020 teilweise in anderen Formularen eingetragen werden.

                  Schwerbehinderung gehört in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen,

                  nur die Versicherungsbeiträge gehören nach wie vor in die Anlage Vorsorgeaufwand, wobei sich aber die Zeilennummern geändert haben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von lok_n Beitrag anzeigen
                    Es wäre natürlich viel, viel einfacher, wenn man die Zusammenfassung "bearbeiten" könnte, nämlich hier einfach das Jahr updaten.
                    Das ist wahrscheinlich nicht so unkompliziert, da es ja jedes Jahr, wie Du schon bemerkt hast, andere Anlagen gibt. Und oft sind auch bestimmte Angaben nicht mehr zu machen oder werden neue Eingabefelder eingeführt

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