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Private Vorsorge Kinder

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    Private Vorsorge Kinder

    Hallo Zusammen,

    kann man in ELSTER private Vorsorge für Kinder steuerlich geltend machen? Es handelt sich für 2 Kinder (minderjährig) jeweils um eine Fondsgebundene Rentenversicherung. Für diese wurden in 2020 noch Beiträge gezahlt, inzwischen wurden beide Versicherungen aber aufgelöst. Wegen der Auflösung nehme ich an, dass man die in 2020 gezahlten Beiträge nicht mehr geltend machen kann. Aber wie sieht es allgemein mit solchen Vorsorge-Maßnahmen aus?
    Vielen Dank für Rat und Einschätzung.

    BG

    #2
    Schlimmer noch: für 2020 kannst Du ElsterFormular überhaupt nicht mehr nutzen!

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      #3
      Hi, erstmal Danke für die Antwort.
      Ich nutze ELSTER online, also elster.de...Da habe ich meine Erklärung für 2020 noch gemacht (mache grad die Erklärung für eine Freundin), deswegen weiß ich mit Deiner Antwort nichts anzufangen. Oder was meinst du?
      Deswegen noch einmal Danke falls mir hier Jemand meine Frage beantworten kann.

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        #4
        Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum. Wo wurden denn die Beiträge in den Jahren vor 2020 erklärt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Also vor 2020 habe ich lediglich meine eigenen Vorsorgeaufwendungen (Rürup, Riester) eintragen müssen, kenne mich also nur damit aus. Wo man aber jetzt Vorsorgeaufwendungen (z.B. eine Fondgebundene Rentenversicherung) für seine Kinder einträgt weiß ich leider nicht. In der Anlage "Kinder" konnte ich außer Kranken- und Pflegeversicherung nichts finden.
          Zuletzt geändert von Hillbilly; 18.05.2021, 17:37.

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            #6
            Da minderjährige Kinder in aller Regel die Voraussetzungen für die unmittelbare Begünstigung bei Riesterverträgen (Rentenversicherungspflicht)

            noch nicht erfüllen, scheidet die Anlage AV m. E. schon deshalb aus und sonst wüsste ich auf Anhieb auch nichts, wo man so etwas steuerlich in

            einer Erklärung der Eltern geltend machen könnte. Um die Frage, ob die Kinder das in der eigenen Steuererklärung geltend machen könnten, geht

            es ja nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Alles klar, ich danke Dir.

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