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    Anlage G

    Hallo,

    ich bin soweit mit der kompletten Steuererklärung durch.
    Leider finde ich nun die Anlage G nicht bei den Formularen.
    Kann mir jemand helfen?


    Vielleicht sollte ich erwähnen, dass mein Mann die Einkommensteuererklärung mit Wiso macht. Ich selber fürs Gewerbe aber alles bei Mein Elster eingebe. Dort kann ich jetzt Anlage G nicht hinzufügen, weil ich dort keine Einkommenssteuererklärungsformular erstellt habe? Sehe ich das richtig?

    Grüße Gudrun
    Zuletzt geändert von Gudrun2020; 19.05.2021, 16:56.

    #2
    Ja, das siehst Du dann richtigt. Die Anlage G muss der Einkommensteuererklärung beigefügt werden. Dort trägst Du den Gewinn ein, den Du mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hast.

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      #3
      Ihr müsst euch bei einer Zusammenveranlagung schon entscheiden, ob ihr die Einkommensteuererklärung samt allen Anlagen mit WISO

      übermittelt oder mit Mein ELSTER. Die EÜR ist gesondert zu übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ihr müsst euch bei einer Zusammenveranlagung schon entscheiden, ob ihr die Einkommensteuererklärung samt allen Anlagen mit WISO übermittelt oder mit Mein ELSTER. Die EÜR ist gesondert zu übermitteln.
        Wiso macht das allerdings hinterrücks auf einmal, wenn man die Gewinnermittlung im Rahmen der ESt-Erklärung innerhalb einer Wiso-EÜR durchführt. Dann klickt man auf "Übermitteln" und ESt und EÜR werden unmittelbar hintereinander und auf einen Schwung übermittelt (außer man klickt es in irgendeinem Untermenü explizit weg).

        Nur der Vollständigkeit halber...

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          #5
          Wiso macht das allerdings hinterrücks auf einmal,
          Genau genommen erfolgen aber auch bei WISO zwei Übermittlungen nacheinander, auch wenn das nur einmal angestoßen werden muss.

          Wenn die EÜR in Mein ELSTER schon angelegt wurde, lohnt es sicher nicht, die Daten deswegen neu in WISO zu erfassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Das stimmt. Dann kann man in Wiso den Haken bei "Gewinn per EÜR ermitteln" (oder "EÜR für Gewinn erzeugen" oder so ähnlich, weiß ich gerade nicht auswendig) entfernen und stattdessen "Gewinn wurde anderweitig ermittelt" ankreuzen und einfach nur den Betrag eingeben. Dann wird natürlich auch nur die ESt-Erklärung übermittelt, und man muss sich um die EÜR selber kümmern.

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