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Erträge aus ausländischen Fonds und Anleihen in die Anlage KAP-INV richtig eintragen

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    Erträge aus ausländischen Fonds und Anleihen in die Anlage KAP-INV richtig eintragen

    Hallo,

    hoffentlich bin ich jetzt im richtigen Forum. Ich bitte um Hilfe mit den Anlagen KAP und KAP-INV.

    Die Anlage KAP ist relativ klar: In 2020 habe ich keinen Freistellungsauftrag auf die Bank geliefert. Ich habe aber Erträge bekommen, deswegen habe ich mir eine "Erträgnisaufstellung" von der Bank zukommen lassen und ich trage jetzt diese Infos in die Anlage KAP ein.

    Um die Sachen zu komplizieren, habe ich noch ein Depot bei einer Bank in Österreich. Dort ist in 2020 folgendes passiert:
    1. Aus einer Anleihe habe ich einen Bruttoertrag 181 EUR bekommen. Davon wurde gleich 49,78 EUR KESt abgezogen, ich habe also 131,22 EUR auf mein Konto bekommen.
    2. Aus einem Aktienfond habe ich noch 42,46 EUR bekommen; davon ist kein KESt abgezogen.
      (Dieser Fond soll eigentlich thesaurierend sein. Seit meinem Umzug nach Deutschland funktioniert es aber nicht mehr. Soweit ich verstehe, kann die Bank den KESt aus dem Ertrag nicht abziehen. Deswegen bekomme ich keine Anteile im Wert von dem Nettoertrag, sondern sie schickt mir den Bruttoertrag auf mein Konto und muss ihn in Deutschland besteuern.)
    Muss ich die Anlage KAP-INV befüllen? Wenn ja, was schreibe ich wohin?

    Die einfachste Möglichkeit wäre:
    • Die Anleihe zu ignorieren (sie ist bereits besteuert).
    • In Anlage KAP, Feld 218 ("In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt") 42,46 einzutragen.
    Seitdem ich https://forum.elster.de/anwenderforu...786#post288786 gelesehn habe, befürchte ich aber, dass sie nicht richtig ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Die Frage hat nichts mit Elster zu tun.

    Die Dividende aus der Anleihe ist zwar schon besteuert, aber mit der österreichischen Abgeltungssteuer von 27,5%, nicht mit der deutschen. Daher ist die Dividende in der Anlage KAP zu erklären, 15% sind als ausländische Quellensteuer anrechenbar. Ob und wie der Rest von Österreich erstattbar ist, musst du selbst rausfinden.

    Der Fonds (nicht Fond) kommt mit den Daten zur Teilausschüttung und Kursdateten Anfang und Ende 2019 in KAP-INV, da die am 2.1.20 als zugeflossen geltende Vorabpauschale zu ermitteln ist.

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      #3
      Ich habe aber Erträge bekommen, deswegen habe ich mir eine "Erträgnisaufstellung" von der Bank zukommen lassen und ich trage jetzt diese Infos in die Anlage KAP ein.
      Üblicherweise wird von inländischen Banken eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die man auf Anforderung dann auch beim Finanzamt vorlegen muss.

      Was den in einem Depot in Österreich verwahrten Aktienfonds angeht, muss der m. E. über die Anlage KAP-INV erklärt werden. Ich wüsste nicht wie oder wo das

      sonst erfolgen soll. Die Erträge aus der Anleihe gehören als ausländische Kapitalerträge in die Anlage KAP, in welcher Höhe die Steuern anrechenbar sind,

      weiß ich nicht auf Anhieb, vermutlich 15%. Wenn die Erträge in Österreich versteuert wurden, haben sie ja nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Die Frage hat nichts mit Elster zu tun.
        Danke, dass du sie trotzdem beantwortest, es ist sehr hilfreich. Ich denke, ich weiß jetzt, was zu tun ist.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Üblicherweise wird von inländischen Banken eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die man auf Anforderung dann auch beim Finanzamt vorlegen muss.
          Du hast natürlich Recht. Ich habe mittlerweile auch die Steuerbescheinigung gefunden. Danke für die Antwort!

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