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Umsatzsteuervoranmeldung: Gewerbe mit Kleinunternehmer-Regelung - Rechnung EU-Ausland

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    Umsatzsteuervoranmeldung: Gewerbe mit Kleinunternehmer-Regelung - Rechnung EU-Ausland

    Hallo zusammen,

    ich bin vollzeit angestellt und habe vor einiger Zeit zusätzlich ein Einzelunternehmen im Nebenerwerb für Videoschnitt gegründet. Dabei habe ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen.
    Nun habe ich eine Dienstleistung im EU-Ausland (Belgien) erbracht. Zuvor habe ich meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt, auf der Rechnung sowohl meine eigene USt-ID, wie auch die des Rechnungsempfängers eingetragen und diese ordnungsgemäß kontrolliert. Zudem den Hinweis-Text auf das Reverse-Charge-Verfahren eingefügt.

    Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss ich nun diesen Umsatz in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen, aufgrund der in Anspruch genommenen Kleinunternehmer-Regelung muss ich keine ZM abgeben.

    Ich bin allerdings noch ein bisschen überfordert mit dem Formular bei Elster, wo ich nun etwas angeben muss. Unter "Punkt 1 - Angaben zum Unternehmen" habe ich natürlich meine Unternehmensdaten angegeben, bei der Summe der Umsätze schwanke ich zwischen "Punkt 6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen" und "Punkt 7 - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Welche Zeile ist die richtige? Ich habe mal etwas von Zeile 40 gelesen, bin mir aber noch unsicher.
    Weitere Angaben im Formular sind dann nicht von nöten, oder?

    Bei Beginn muss ich zum Jahr ja auch einen Zeitraum angeben. Somit muss ich für jedes Quartal, bei dem Umsätze im EU-Ausland angefallen sind, ein gesondertes Formular erstellen?
    Was sind die Fristen, wann ich dieses Formular für die jeweiligen Quartale ausfüllen muss? Oder sogar monatlich?

    Vielen Dank vorab für die Antworten, ich versuche alles bestmöglich zu verstehen und nachzuvollziehen. Und somit dann auch zukünftig korrekt anzuwenden.
    Viele Grüße


    #2
    Die richtige Zeile für solche Umsätze ist Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG, das ist Kennziffer 21 (und im Formular vermutlich Zeile 50 - kann ich nicht so genau erkennen, weil bei meiner "elektronischen" Version die Zeilennummern irgendwie zwischen den Zeilen stehen).

    "Leistungsempfänger als Steuerschuldner", wäre der umgekehrte Fall, also wenn du in Belgien sowas "einkaufen" würdest.

    Ja, ZM ist quartalsweise, und jeweils bis zum 25. der Folgemonats, also konkret bis 25. April fürs erste Quartal, 25. Juli fürs zweite, 25. Oktober fürs dritte, und 25 Januar fürs vierte. Verlängerung (wie bei der USt-VAM) gibt's da übrigens nicht.

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      #3
      Vielen Dank mhanft für die schnelle Antwort, das hat mir sehr geholfen!

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