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Aussergewöhnliche Belastung durch Lebensgefährtin?

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    Aussergewöhnliche Belastung durch Lebensgefährtin?

    Hallo Zusammen!

    Ich habe da eine hoffentlich nicht allzu komplexe Frage:
    Ich nutze "MeinElster". Ich bin Normal arbeitstätig und meine LG (nicht verheiratet) studiert derzeit. Wir haben ein Kind. Da meine LG nur einen Studienkredit hat, erhält sie quasi kein Einkommen und alle Kosten laufen über mich (Miete, Energiekosten, Auto etc, ). Nun war die Situation vor ein Paar Jahren genau anders herum und damals hatte meine LG eine Steuerberaterin, daher weiss ich, dass man in so einer Situation wohl Aussergewöhnliche Belastungen geltend machen kann.

    Fragen:
    Was kann man alles geltend machen und wie hoch darf die Summe werden?
    Was ist alles mit Belegen zu sichern?
    Soll immer die Gesamtsumme genannt werden über das ganze Jahr? Oder nur die hälfte, weil man ja zu zweit ist?
    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das unter "Anlage andere Aufwendungen" eingebe?

    Vielen Dank und Gruß!

    #2
    Schau Dir die Anlage Unterhalt an.

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      #3
      Hallo und danke für die Antwort. Das scheint gut zu passen, nur bekomme ich einen Fehler, weil ich keinen passenden Berücksichtigungsgrund auswählen kann. Es handelt sich ja weder um einen nahen Verwandten noch um die Ehefrau bzw. geschiedene Frau. Die Möglichkeiten sind:
      • Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person
      • Die unterstützte Person ist mein geschiedener Ehegatte, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebender Ehegatte / Lebenspartner (kein Abzug von Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1a Nummer 1 EStG, keine Zusammenveranlagung).
      • Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte / Lebenspartner.
      • Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes).
      • Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt.
      Was habe ich übersehen?

      Gruß

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        #4
        Wie alt ist denn euer gemeinsames Kind ? Die andere Alternative wäre eine Bedarfsgemeinschaft
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo!

          2 Jahre ist das Kind. Ist das auch unter Anlage Unterhalt zu finden? Habe dazu bisher nichts gesehen.

          Gruß,

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            #6
            Hallo,

            das hast du selbst aufgelistet unter Punkt 4

            Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes).
            Gruß FIGUL

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