Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kurzarbeit und Spesenpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kurzarbeit und Spesenpauschale

    Hallo,

    ich brauche mal eure Hilfe.

    Wenn ich mein Kurzarbeitergeld in Z15 eintrage kommt immer folgende Fehlermeldung:

    Fehler innerhalb der Seite
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Beim 1. Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen angegeben, der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge wurde jedoch nicht angegeben (Hinweis: Besteht der Versorgungsbezug nicht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung so muss auch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsbezug erklärt werden).
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Beim 1. Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen angegeben, hierzu muss auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

    Trage ich nun in Zeile 11 meine Wert aus Zeile 6 kommen neue Fehler. Ich krieg hier langsam nen Rappel.

    2tes Thema ist die Spesenpauschale:

    Mein AG zahlt 6€ pro Tag über 8,5 Std. Regelsetz liegt glaube ich bei 12 oder 14€
    Wo werden diese eingetragen. Belege etc habe ich alles hier.

    Vielen lieben dank für die Hilfe.


    #2
    Lohnersatzleistungen gehören doch auf Seite 8 der Anlage N (Zeile 28). Zeile 15 des Hauptvordrucks ist der Staat bei Wohnsitz im Ausland.

    Kommentar


      #3
      Danke, bin gerade auf eben dieser Seite angekommen. Lesen und Geduld bildet und man sollte nicht jeden Scheiß einfach nur googlen.

      Kommentar


        #4
        Wenn ich mein Kurzarbeitergeld in Z15 eintrage kommt immer folgende Fehlermeldung:
        Du meinst ernsthaft Zeile 15 der Anlage N ? Das Kurzarbeitergeld wird zwar unter Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung bestätigt, es ist aber

        in der Zeile 28 der Anlage N (Seite 8) zu erfassen. Liest du denn die Erläuterungstexte zu den Zeilen nicht ? Dort steht doch Sterbegeld usw. laut

        Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung. Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es in der Anlage N die Unterseite 16.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zeile 15 des Hauptvordrucks ist der Staat bei Wohnsitz im Ausland.
          Der Fehlermeldung nach hat er das Kurzarbeitergeld offensichtlich in die Zeile 15 der Anlage N eingetragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Wie gesagt, ich habs vorher nur gegoogelt, hab irgendwas von Z15 gelesen. Ich habs selber gefunden. Danke.
            Man muss nicht gleich so herableassend kommentieren, nicht jeder kennt sich mit dem Mist aus.

            Schicken Tag noch

            Kommentar

            Lädt...
            X