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Fehlermeldung Kindschaftsverhältnis

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    Fehlermeldung Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    ich bekomme für 2020 ständig die Fehlermeldungen:
    • Kindschaftsverhältnis
    • Kindschaftsverhältnis
    • Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am
    • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils ist nicht zu ermitteln oder der Vater des Kindes ist amtlich nicht feststellbar
    Ich bin Alleinerziehend und leben auch mit NIemandem zusammen.

    In der Zeile Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person habe ich "leibliches Kind" angegeben und bekomme hier eine Fehlermeldung.

    In der Zeile Kindschaftsverhältnis zur Person B habe ich "keine Angabe" gemacht und bekomme ebenfalls eine Fehlermeldung.

    In der Zeile Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person habe ich meinen Exmann angegeben mit Zeitraum 01.01.-31.12. Hier möchte das Programm einen Zeitraum haben, wann das Kindschaftsverhältnis durch Tod erloschen ist (er ist nicht verstorben?!).

    Weiterhin soll ich ein Kreuz setzen, dass der Wohnsitz nicht ermittelbar ist, die Anschrift ist oben aber angegeben.

    Ich komme hier einfach nicht weiter und würde mich freuen, wenn jemand helfen kann.

    Vielen Dank.

    Nicole
    Zuletzt geändert von Charlie24; 23.05.2021, 14:10.

    #2
    Ich habe die Links zur Login-Seite von Mein ELSTER entfernt, die bringen nichts und haben zur Sperrung des Beitrags geführt.

    Kannst du hier den genauen Text der Fehlermeldung veröffentlichen, wenn du richtigerweise bei dir leibliches Kind angibst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe deinen Fall mal nachgestellt, das ging fehlerfrei durch. So müssten die Einträge aussehen:

      Kindschaftsverhältnis.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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