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Körperschaftsteuer 2018 Zinsaufwändungen

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    Körperschaftsteuer 2018 Zinsaufwändungen

    Hallo zusammen,

    weiß jemand in welcher Zeile und welche Anlage der Körperschaftssteuererklärung ich die Zinsaufwändungen angebe? Zinsschranke greift nicht. Aufwand voll abzugsfähig. Es handelt sich um knapp 500€ Darlehenszins. In der Anlage GK habe ich die Angaben zur außenbilanzielen Korrekturen gemacht (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuerrückstellung), der Betrag stimmt mit der Billanz nicht überein, weil die Zinsen gesondert behandelt werden. Ich finde nicht, wo ich es eintragen kann.

    #2
    AW: Körperschaftsteuer 2018 Zinsaufwändungen

    Hier im Unterforum für die Forumssoftware bist du mit deiner Frage sicher nicht richtig. Denn hier geht es um:

    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden
    Ich verschiebe dann mal nach Mein ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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