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Falsche Berechnung der Kirchensteuer bei Austritt im laufenden Jahr

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    Falsche Berechnung der Kirchensteuer bei Austritt im laufenden Jahr

    Hallo zusammen,

    ich bin im März 2020 aus der Kirche ausgetreten. Nachdem ich zunächst unter "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit" als Religion "nicht kirchsteuerpflichtig" angegeben habe, gleichzeitig aber unter "10 - Nur bei Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr 2020" meine detaillierten Angaben gemacht habe, meldete die Plausi-Prüfung korrekterweise, dass ich unter "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit" als Religion "kein Angabe" auswählen muss. Nachdem ich das getan habe, zeigt mir die Steuerberechnung an, dass ich für das volle Jahr noch Kirchensteuer nachzahlen muss, d.h. festgesetzt wurde das volle Jahr, ich habe aber nur 2 Monate bezahlt. Dies ist offensichtlich ein Fehler.
    Liegt der Fehler daran, dass - wie ich in einem anderen Forumsbeitrag gelesen habe - der Austrittszeitpunkt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und daher keine genaue Berechnung durchgeführt werden kann, und Elster einfach so rechnet als wäre ich das ganze Jahr in der Kirche gewesen? Aber Elster weiß doch zu welchem Bundesland ich lebe und müsste das doch genauer berechnen können!

    #2
    Aber Elster weiß doch zu welchem Bundesland ich lebe und müsste das doch genauer berechnen können!
    Das Steuerberechnungsmodul kann nur das berechnen, was dort auch programmiert wurde. Deshalb erhält man folgenden Hinweis:

    Kirchenaustritt.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, ich bin im Juni ausgetreten und bekomme auch eine Nachberechnung...
      Ist das ein Fehler in der Steuerberechnung? Haben Sie den endgültigen Bescheid schon bekommen? Wie sieht das da dann aus?

      Vielen Dank für Info's

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        #4
        Ist das ein Fehler in der Steuerberechnung?
        In dem Hinweis steht doch , dass die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, man aber dennoch ein Ergebnis erhält.

        Im Klartext heißt das für mich: Das Ergebnis, das man erhält, ist in der Regel falsch !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Über den oben genannten Mangel in der Steuerberechnung hinaus gibt es natürlich ein Problem, dass viele beim Austritt aus der Kirche nicht auf dem Schirm haben: Die Kirchen'steuer' ist eine Jahres'steuer'.

          Arbeitet man von Januar bist Juni nicht und tritt dann 'rechtzeitig' vor Arbeitsbeginn im Juli aus der Kirche aus, dann beträgt sie also trotzdem noch die Hälfte der (je nach Bundesland) 8 oder 9 % von der Einkommensteuer.

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