Hallo zusammen,
ich bin am 26.02.17 von UK nach Deutschland umgezogen, um einen neuen Job zu beginnen. Später im Jahr 2017 wechselte ich zu einer anderen Firma und musste in eine andere Stadt ziehen (diesmal innerhalb Deutschlands).
Ich würde gerne die Pauschale für beide Umzüge beanspruchen (einzeln, keine Kinder, keine Doppelmiete).
Mein Verständnis ist, dass ich in Anlage N (Zeile 46 'Umzugskosten') folgendes geltend machen würde:
UK nach Deutschland - Umzugspauschale EU §18 Abs. 2 AUV = 20% x 5.341,39€ = 1068€
Umzug innerhalb Deutschlands - Umzugspauschale für Singles = 764€
Meine Fragen:
1. Sind das die richtigen Beträge, die ich für jeden Umzug geltend machen soll?
2. Welche Nachweise muss ich für die 2 Umzüge beifügen? Kopie des Arbeitsvertrages? Meldebestätigungen?
Danke im voraus
Tom
ich bin am 26.02.17 von UK nach Deutschland umgezogen, um einen neuen Job zu beginnen. Später im Jahr 2017 wechselte ich zu einer anderen Firma und musste in eine andere Stadt ziehen (diesmal innerhalb Deutschlands).
Ich würde gerne die Pauschale für beide Umzüge beanspruchen (einzeln, keine Kinder, keine Doppelmiete).
Mein Verständnis ist, dass ich in Anlage N (Zeile 46 'Umzugskosten') folgendes geltend machen würde:
UK nach Deutschland - Umzugspauschale EU §18 Abs. 2 AUV = 20% x 5.341,39€ = 1068€
Umzug innerhalb Deutschlands - Umzugspauschale für Singles = 764€
Meine Fragen:
1. Sind das die richtigen Beträge, die ich für jeden Umzug geltend machen soll?
2. Welche Nachweise muss ich für die 2 Umzüge beifügen? Kopie des Arbeitsvertrages? Meldebestätigungen?
Danke im voraus
Tom
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