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Überlassung Zweifamilienhaus

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    Überlassung Zweifamilienhaus

    Hallo zusammen!

    Im Mai 2020 haben mir meine Eltern ein Zweifamilienhaus notariell überlassen.
    Im Juni 2020 habe ich vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid / Zurechnungsfortschreibung und Grundsteuermessbescheid bekommen, der allerdings einen Grundsteuermessbetrag zum 1.1.21 ausweist? https://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==
    Fallen für 2020 keine Gebühren an?

    Da ich Neuling im Bereich "Hausbesitzer" bin, würde ich mich über jeden Tipp und Hinweis freuen, was ich alles bei der Steuererklärung 2020 beachten muss, welches Formular ich brauche, was ich absetzen kann oder, oder, oder https://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Hallo zusammen!

    Im Mai 2020 haben mir meine Eltern ein Zweifamilienhaus notariell überlassen.
    Im Juni 2020 habe ich vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid bekommen, der allerdings einen Grundsteuermessbetrag zum 1.1.21 ausweist?
    Fallen für 2020 keine Gebühren an?

    Da ich Neuling im Bereich "Hausbesitzer" bin, würde ich mich über jeden Tipp und Hinweis freuen, was ich alles bei der Steuererklärung 2020 beachten muss, welches Formular ich brauche, was ich absetzen kann oder, oder, oder

    Vielen Dank im Voraus!

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      #3
      ElsterFormular steht nicht für Jahre nach 2019 zur Verfügung.

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        #4
        Oh, das habe ich übersehen.
        Dann verschiebe ich die Anfrage in ein anderes Forum.

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          #5
          Fallen für 2020 keine Gebühren an?
          Die Grundsteuer müssen 2020 noch deine Eltern bezahlen. Aber was hat das mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ? Nichts !

          Wenn du 2020 Einnahmen aus Vermietung erzielt hast, musst du die in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Auch kein ELSTER-Thema !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dann verschiebe ich die Anfrage in ein anderes Forum.
            Wohin soll das Thema denn verschoben werden ? Bisher hast du noch keine Frage zur elektronischen Steuererklärung -ELSTER- gestellt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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