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Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast und die Bank keine Steuern abgeführt hat, musst du die Anlage KAP überhaupt nicht ausfüllen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast und die Bank keine Steuern abgeführt hat, musst du die Anlage KAP überhaupt nicht ausfüllen.
Ich habe Steuerbescheinigung von Bank:
Zeile 7
Höhe der Kapitalerträge (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen
im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)
91,36 €
Zeile 16 oder 17 Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages 91,36€
Keine andere
Muss ich KAP ausfüllen?
Sorry, ich verstehe Deutsch nicht gut und Steuer ist nicht einfach
Nein, wenn du keine Kapitalerträge im Ausland erklären musst, musst du die Anlage KAP nicht ausfüllen !
Freundliche Grüße
Charlie24
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Steht in den Steuerbescheinigungen ein Betrag für Zeile 37?
Laut Beitrag #6 beträgt die Höhe der Kapitalerträge 91,36 € und die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages ebenfalls91,36 €.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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