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3 Fehler: AN Pauschale, Altersentlastung, Kirchensteuer

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    3 Fehler: AN Pauschale, Altersentlastung, Kirchensteuer

    Hallo zusammen,
    folgende Fehler sind aufgetreten bei der Datenerfassung bzw. Berechnung der Einkommensteuer 2020:

    1. AN Pauschale EUR 1.000 wurde bei den Einkünften abgezogen, obwohl kein Arbeitseinkommen vorhanden.
    2. Altersentlastung EUR 998 wurde bei der Summe der Einkünfte abgezogen, obwohl kein Brutto-Arbeitslohn vorhanden
    3. Hinweis nach Prüfung durch das Programm "Kirchensteuer ist anzugeben" (siehe Anhang), obwohl keine Kirchensteuerpflicht bestand und die Kapitalerträge innerhalb der Freistellungserklärung liegen.

    Damit hat das Programm m.E. das Einkommen falsch erklärt. Es kam gegenüber dem Papier-Bescheid zu Erhöhungen von 18% in der ESt und rd. 110% beim Soli.

    ----------- keine Kirchensteuer.jpg ----------
    Angehängte Dateien

    #2
    Der einzige Hinweis, des ich sehe, deutet darauf hin, dass du die Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben nicht bzw. nicht in

    zutreffender Höhe erklärt hast. Hast du Daten aus dem Vorjahr übernommen ? Gab es da noch Arbeitslohn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      es war die erste Erklärung über ELSTER und damit fand wohl kein Datentransfer statt.
      Der Status RENTNER besteht seit mehreren Jahren und beim Ehepartner seit 02/2020.
      Da es aber keine Kirchensteuerpflicht bei beiden Steuerpflichtigen gab, wurde in den Anlagen Sonderausgaben und Kapitalerträgen das Feld frei gelassen.
      Beste Grüße

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        #4
        Vielleicht stand in der Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau für Januar 0,00 bei der Kirchensteuer. Daraus könnte so ein Hinweis ebenfalls resultieren.

        Der führt aber nicht zu einem Fehler. Einen Altersentlastungsbetrag kann es auch geben, wenn die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen erfolgreich ist,

        ansonsten gibt es den nur für Arbeitslohn und bei weiteren Einkünften, wie etwa aus Vermietung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Gab es irgendwelche Betriebsrenten etc., die wie Arbeitslohn behandelt werden ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Gab es irgendwelche Betriebsrenten etc., die wie Arbeitslohn behandelt werden ?
            Wobei es für Versorgungsbezüge natürlich auch keinen Altersentlastungsbetrag gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Schon richtig. Ich "störe" mich aber auch an den 1.000 € Pauschbetrag anstatt 102 € und überlege, welche verquere Konstellation das bringen kann. Betriebsrentner ohne (eingetragene) Versorgungsbezüge ?
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Wenn die Ehefrau erst ab 02.2020 in Rente gegangen ist, könnte sie ja im Januar noch Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis

                bezogen haben. So wirklich schlau bin ich aus dem gesamten Vortrag nicht geworden. Vielleicht klärt uns ja der TE noch auf ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hat das einen Grund, dass das Thema geschlossen wurde ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    Hat das einen Grund, dass das Thema geschlossen wurde ?
                    Ich wüsste keinen, es kommt aber hier im Forum immer wieder mal vor, dass Themen ohne ersichtlichen Grund geschlossen werden.

                    Ich mache die dann allerdings wieder auf, so auch hier.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charlie24 und Picard777, vielen Dank für eure Beiträge.

                      Hier meine Ergänzungen zu euren Fragen:

                      - die Ehefrau ist erst ab 02.2020 in Rente gegangen. Vorher war sie mehrere Jahre ohne Beschäftigungsverhältnis, nicht arbeitslos gemeldet und ohne Bezug von irgendwelchen staatlichen Hilfen. Aus einer Pensionskasse hatte sie 2020 Zahlungen von unter EUR 1.000 erhalten, die in der Erklärung auch angegeben wurden und in die Steuerberechnung mit eingeflossen sind.

                      - die 1.000 EUR AN-Pauschbetrag hat das Programm ermittelt.
                      - den Altersentlastungsbetrag von EUR 998 hat das Programm ermittelt.

                      M.E. hat das Programm hier Schwächen.

                      Beste Grüße
                      isis_osiris

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                        #12
                        Ergänzung:

                        Die Kapitalerträge waren für das Ehepaar lediglich brutto 10 EUR (Freistellungsauftrag erteilt, Freibetrag EUR 1.602). Somit fand auch keine Günstigerprüfung statt.

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                          #13
                          - die 1.000 EUR AN-Pauschbetrag hat das Programm ermittelt.
                          Was die Anwendung aber nur macht, wenn eine Anlage N ausgefüllt und dort Arbeitslohn von mindestens 1.000,00 € erklärt wird.

                          - den Altersentlastungsbetrag von EUR 998 hat das Programm ermittelt.
                          Bei mir wird der Altersentlastungsbetrag seit Jahren korrekt ermittelt, ich habe neben Rente und Versorgungsbezügen entsprechende Einkünfte.

                          Du hast im ersten Beitrag u. a. geschrieben:
                          Es kam gegenüber dem Papier-Bescheid zu Erhöhungen von 18% in der ESt und rd. 110% beim Soli.
                          Das kann nur sein, wenn Einkünfte erklärt wurden, die es 2020 nicht gegeben hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            ...aha, jetzt komme ich der Sache näher, vielen Dank Charlie24.

                            - Anlage N wurde ausgefüllt, weil es Versorgungsbezüge des früheren Arbeitgebers gab. M.E. fehlt die Basis für den AN-Pauschbetrag EUR 1.000, weil Freibeträge für Versorgungsbezüge vom FA im Bescheid anders berechnet wurden (über EUR 1.000) zuzüglich Werbungskosten EUR 102.

                            - Altersentlastungsbetrag: neben Rente und Versorgungsbezügen und freigestellte EUR 10 Kapitalerträge sind keine Erträge (z.B. aus Vermietung und Verpachtung etc.) vorhanden. Da fehlt doch die Berechnungsbasis?

                            - Erhöhung von 18% in der ESt und rd. 110% beim Soli. Da habe ich mich -zugegeben- etwas verkürzt ausgedrückt. Es ist die Vergleichsrechnung zwischen der prospektiven Berechnung ELSTER gegenüber dem FA-Papier-Bescheid.

                            Beste Grüße
                            isis_osiris

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                              #15
                              - Anlage N wurde ausgefüllt, weil es Versorgungsbezüge des früheren Arbeitgebers gab
                              Die dann allerdings nicht als solche erklärt wurden. Wenn Angaben auf Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3

                              fehlen, geht die Anwendung natürlich davon aus. dass es sich um Lohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis handelt und berücksichtigt sowohl

                              den Arbeitnehmer-Pauschbetrag wie den Altersentlastungsbetrag. Das Finanzamt sieht aufgrund des Inhalts der Lohnsteuerbescheinigung, dass

                              es sich um Versorgungsbezüge handelt und rechnet richtig mit dem Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Das kann

                              die Webanwendung natürlich auch, aber dazu musst du die Werte unter den Nummern 8, 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung erfassen

                              oder den Bescheinigungsabruf nutzen, was ich bei Versorgungsbezügen und Renten generell nur empfehlen kann.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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