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Anlage N - Feld für Dauer des Dienstverhälnisses?

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    Anlage N - Feld für Dauer des Dienstverhälnisses?

    Hallo,

    Seit 2020 gibt es ja leider kein Elster Formular mehr und man wird genötigt, Elster Online zu verwenden. Speziell bei der Anlage N lässt sich nun keine Angabe mehr zur Dauer des Dienstverhälnisses finden, was es vorher wohl gab. Wo ist es geblieben? Wird diese Angabe nicht mehr benötigt? Ich war in 2020 von Januar bis November selbstständig, und nur im Dezember als Arbeitnehmer angestellt. Deswegen muss ich nun auch die Anlage N mit ausfüllen. Doch WO müssen die Zeiten dafür angegeben werden? Es muss doch sicher angegeben werden, in welchem Zeitraum ich selbsständig, und in welchem ich als angestellter Tätig war?

    #2
    Du kannst natürlich eins der vielen Programme verwenden, die man für wenige Euro erwerben kann.

    Ja, vor einigen Jahren wurde in der Steuererklärung auch nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gefragt. Ich denke Du schaffst es ohne Fehlermeldung, Du musst Dich nicht genötigt fühlen, Sachverhalte anzugeben, die nicht abgefragt werden

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      #3
      Doch WO müssen die Zeiten dafür angegeben werden?
      In der Anlage N nicht, das Finanzamt kennt aufgrund der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung den Beschäftigungszeitraum.

      In der EÜR kannst bzw. musst du die Betriebsbeendigung angeben, den genauen Zeitpunkt auch nicht, dafür gibt es nur in der Umsatzsteuererklärung

      Datumsfelder. Wenn du die selbstständige Tätigkeit endgültig aufgegeben hast, kannst du das dem Finanzamt formlos mitteilen

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        diese Angabe war noch nie nötig, und muss(te) auch nicht gegeben werden. An der Steuer ändert das gar nichts.

        EDIT: Vielleicht war auch was anderes gemeint. Ich dachte an die Angabe der Nichtbeschäftigungszeiten.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Ok, hab nachgeguckt. Tatsächlich wurde das in ElsterFormular für 2019 abgefragt, und in Mein Elster mindestens schon 2017 nicht mehr. Ist aber auch egal

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            #6
            Ok, hab nachgeguckt. Tatsächlich wurde das in ElsterFormular für 2019 abgefragt,
            Bei ElsterFormular konnte man den Beschäftigungszeitraum in der Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N zwar eintragen,

            diese Angaben wurden aber nicht an das Finanzamt übertragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei ElsterFormular konnte man den Beschäftigungszeitraum in der Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N zwar eintragen, diese Angaben wurden aber nicht an das Finanzamt übertragen.
              Hab jetzt nicht ausprobiert, ob's einen Fehler gibt, wenn diese Eingabe fehlt.

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                #8
                Hab jetzt nicht ausprobiert, ob's einen Fehler gibt, wenn diese Eingabe fehlt.
                Es gab eine Fehlermeldung, der Eintrag war irgendwie mit den Angaben zur Steuerklasse verknüpft. Die Steuerklasse wurde übertragen,

                der Beschäftigungszeitraum jedoch nicht. Vielleicht war das vor vielen Jahren mal anders. Abgefragt wurden bis vor ein paar Jahren

                in der Anlage N allerdings Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  Abgefragt wurden bis vor ein paar Jahren in der Anlage N allerdings Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung.
                  Genau an die dachte ich. Und das musste noch nie angegeben werden, geht das Finanzamt einfach nichts an.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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