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Anlage AV Kinderzulage

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    Anlage AV Kinderzulage

    Hallo! Ich nutze in diesem Jahr das erste Mal Elster Online und habe zum ersten Mal ein Kind... :-) Nun verzweifel ich an der Anlage AV: Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht.

    Wir sind verheiratet, lassen uns aber einzeln veranlagen, haben beide Riesterverträge, aber ich (die Mutter) erhalte die Kinderzulage genauso wie das Kindergeld. In welcher Zeile trage ich mein Kind nun ein. Ich vermute 17, aber ich bin mir absolut nicht sicher. Danke für die Hilfe!
    Zuletzt geändert von Bielefeld33; 25.05.2021, 20:52.

    #2
    Mit der Anlage V hat das natürlich nichts zu tun. In der Anlage AV in Zeile 17 sind die Kinder einzutragen,
    für die ... die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater ... übertragen wurde
    .

    Passt also nicht.

    Wie lautet denn Deine Fehlermeldung?

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      #3
      Stimmt, da habe ich mich im Titel vertippt. Ich meine natürlich die Anlage AV.

      Bei Zeile 17 steht ja:

      Anzahl der Kinder, für die für 2020 Kindergeld festgesetzt wurde und für die bei Zusammenveranlagung oderEinzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater / von Person B auf Person A übertragen wurde, die bei Einzelveranlagung von Ehegatten der Mutter / Person A zugeordnet werden oder die bei Zusammenveranlagung Person A zugeordnet werden.

      Das fett markierte dürfte für mich relevant sein, es sei denn ich verstehe diesen langen Satz falsch.

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        #4
        Das hört sich für mich eigentlich plausibel an. Aber in der Eingabehilfe heißt es:

        Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, tragen Sie bitte in Zeile 17 die Anzahl der Kinder ein, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Eintragung nur in der Einkommensteuererklärung des Vaters vorzunehmen

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          #5
          Wir haben das Thema hier schon in verschiedenen Konstellationen erörtert, vielleicht hilft es zur Lösungsfindung:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...-nicht-beheben
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vorfrage: Es gibt seltene spezielle Konstellationen, wo die Einzelveranlagung von Ehegatten tatsächlich günstiger ist als die Zusammenveranlagung. In den allermeisten Fällen aber nicht. Macht Ihr die Einzelveranlagung absichtlich, weil es ausnahmsweise günstiger ist, oder habt Ihr das gar nicht geprüft ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Aber in der Eingabehilfe heißt es:
              Das ist zwar kompliziert zu lesen, aber nur vermeintlich widersprüchlich. Wenn bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten die Kinderzulage

              von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll, trägt der Vater die Anzahl der Kinder in Zeile 17 seiner Anlage AV ein. Falls die Mutter

              ebenfalls einen Riestervertrag hat, trägt sie in diesem, Fall die Kinder in Zeile 18 ihrer Anlage AV ein. Bleibt es beim Normalfall, nämlich

              der Kinderzulage bei der Mutter, trägt diese die Kinder bei einer Einzelveranlagung in die Zeile 17 ihrer Anlage AV ein, der Vater trägt bei

              sich gar nichts zu Kindern ein.. So verstehe ich Erläuterung und Hilfe inzwischen, habe aber dafür auch ein paar Anläufe gebraucht.

              Warum müssen immer mehr Ehepaare inzwischen die Einzelveranlagung beantragen, frage ich mich manchmal ? Macht doch alles nur kompliziert !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Naja, man hat natürlich den gesetzlichen Anspruch auf Einzelveranlagung, wenn man das möchte

                Unkompliziert ist die natürlich nicht. Aber in diesem Fall finde ich die Erläuterungen in der Eingabehilfe mehr als verwirrend.

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                  #9
                  Aber in diesem Fall finde ich die Erläuterungen in der Eingabehilfe mehr als verwirrend.
                  Das stimmt natürlich. Dass zu den Ehegatten auch noch die Lebenspartnerschaften mit Person A und B gekommen sind, macht die Sache nicht einfacher.

                  Ich habe den Erläuterungstext zu Zeile 17 in seine Halbsätze zerlegt und versucht, auf diesem Wege herauszufinden, welche Fälle gemeint sein könnten.

                  Da die Erläuterungstexte zu den Zeilen 16 und 18 doch einfach zu verstehen sind, bin ich bei der Einzelveranlagung von Ehegatten letztlich bei Zeile 17

                  gelandet, denn irgendwo müssen die Kinder ja hin.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Warum müssen immer mehr Ehepaare inzwischen die Einzelveranlagung beantragen, frage ich mich manchmal ? Macht doch alles nur kompliziert !
                    Vermutlich weil immer mehr vom herkömmlichen Bild abweichen, dass die Einnahmen ganz oder zum großen Teil von einem Partner erwirtschaftet werden.
                    Als ich das letzte Mal bei uns geschaut habe (wenig überraschend 2019 als letztem von EF unterstützen VZ), war der Vorteil des Splittings 60€. Das wird sofort aufgefressen durch agB in Form von Krankheitskosten bei einem der Partner.
                    ​​​​​​
                    Ich sehe ansonsten nicht, warum die Einzelveranlagung kompliziert ist. Sie ist sogar sehr praktisch, wer mit seiner Erklärung fertig ist, übermittelt. Aktuell warte ich immer noch auf eine Bescheinigung der DRV, die ich beilegen will (und ein anderer Thread zeigt mir, dass ich gut daran tue), während die andere Erklärung schon vor zwei Monaten übermittelt wurde.
                    ​​​​​

                    Kommentar


                      #11
                      Die Einzelveranlagung hat seine Gründe...

                      So richtig verstanden habe ich es leider noch immer nicht. Tendenz geht noch immer zu Zeile 17, weil alle anderen keinen Sinn machen, oder alles leer lassen.

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                        #12
                        Die Zeile 17 ist tricky, weil sie so unverständlich wie praktisch nicht dokumentiert ist.
                        Bei Einzelveranlagung von Ehegatten gilt in der Erklärung des Vaters der erste Spiegelstrich, d.h. hier werden die Kinder eingetragen, für die die Zulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde, in der Erklärung der Mutter gilt der zweite Spiegelstrich, d.h gefragt sind die Kinder, für die die Zulage bei der Mutter verbleibt. In Summe beider Erklärungen sollte dann die Gesamtzahl der Kinder heraus kommen.

                        Bei Eltern verschiedenen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind, kann die Zuordnung unabhängig vom Empfänger des Kindergeld gewählt werden.​​

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                          #13
                          So richtig verstanden habe ich es leider noch immer nicht. Tendenz geht noch immer zu Zeile 17, weil alle anderen keinen Sinn machen, oder alles leer lassen.
                          Leer lassen darfst du die Zeile 17 nicht, sonst würde die Kinderzulage ja gar nicht berücksichtigt. Wenn die Kinderzulage bei dir bleiben soll, darf dein Mann

                          in seiner Anlage AV keine Angaben zu Kindern machen, ansonsten ist das mit der Zeile 17 bei dir schon richtig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich sehe ansonsten nicht, warum die Einzelveranlagung kompliziert ist.
                            Bei Mein ELSTER ist es äußerst umständlich. Wenn ich wissen will, ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung die bessere Wahl ist,

                            muss ich drei Entwürfe anlegen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Leer lassen darfst du die Zeile 17 nicht, sonst würde die Kinderzulage ja gar nicht berücksichtigt. Wenn die Kinderzulage bei dir bleiben soll, darf dein Mann

                              in seiner Anlage AV keine Angaben zu Kindern machen, ansonsten ist das mit der Zeile 17 bei dir schon richtig.
                              In der Hilfe stand: "Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Eintragung nur in der Einkommensteuererklärung des Vaters vorzunehmen." - Daher kam ich auf die Variante alles leer zu lassen. Du hattest sogar in diesem Beitrag #7 im ersten Satz ähnliches geschrieben. Oder verstehe ich das falsch?

                              Ob mein Mann eine Steuererklärung macht, weiß ich noch nicht mal. Er ist nicht verpflichtet und hat es nicht so mit Papierkram. ;-)
                              Hallo alle zusammen! Ich versuche gerade mit mein Elster die Steuer 2020 für uns zu erstellen. Bei der Prüfung Einzelveranlagung Ehemann kommt der Fehler: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen. Vorname

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